Bis zu 15.000 € Krisenhilfe für landwirtschaftliche Betriebe
180 Mio. € Krisenhilfe für Betriebe mit Gemüse, Obst, Schweinen oder Geflügel
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Entwurf zur "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" vorlegt. Anspruchsberechtigt sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein.
RBV | 24 Jun 2022