Bis zu 15.000 € Krisenhilfe für landwirtschaftliche Betriebe
Veröffentlicht von RBV in Förderungen · Freitag 24 Jun 2022
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Entwurf zur "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" vorlegt. Anspruchsberechtigt sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein. Außerdem sei ein Kleinbeihilfeprogramm in Vorbereitung, von dem Obst- und Gemüsebetriebe mit geschützter Produktion und flächenlose Tierbetriebe aus den genannten Tierhaltungssektoren profitieren sollen.
Die entsprechende Pressemitteilung des Ministeriums finden Sie unter diesem Link....
Sobald die Länder- und Verbändeanhörung vollständig abgeschlossen und die Verordnung verabschiedet wurde, informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.