Agrardiesel

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Kurhessen e. V.
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Agrardieselantrag 2020

RBV empfiehlt weiterhin postalische Bearbeitung

Derzeit versendet das Hauptzollamt vermehrt E-Mails mit dem Aufruf, sich im Bürger- und Geschäftskundenportal zu registrieren und damit die Antragsstellung zur Agrardieselentlastung zu digitalisieren. Für die Registrierung wird entweder ein ELSTER-Zertifikat oder ein neuer Personalausweis benötigt, der eine Online-Registrierungsfunktion beinhaltet.

Aufgrund der erschwerten Registrierung und der Komplexität des Registrierungsverfahrens rät der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. seinen Mitgliedern vorerst von der Online-Registrierung ab. Die Antragsstellung per Post oder Versand per E-Mail sind weiterhin möglich und als einfachste und sichere Methode zu bewerten.
RBV | 16/7/2021

Neuerungen im Bereich Agrardieselantrag

Agrardieselanträge ab Verbrauchsjahr 2018 - Neuregelungen zu der Meldung nach EnSTransV
Nach einem aktuellen Erlass des Bundesministeriums der Finanzen hinsichtlich der Zusatzmeldungen nach Energiesteuer- und Stromsteuer- Transparenzverordnung (Formulare 1462 / 1463) ist ab sofort wie folgt zu verfahren:
RBV | 7/5/2019

Agrardieselantrag Verbrauchsjahr 2018

Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2018
Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Für die Beantragung der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselantrag) haben sich in diesem Jahr Änderungen ergeben.
RBV | 12/2/2019

Agrardieselantrag stellen - Antragsfrist endet am 1. Oktober 2018

Agrardieselantrag stellen - Antragsfrist endet am 1. Oktober 2018

(HBV) Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die ihren Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2017 noch nicht gestellt haben, müssen sich jetzt sputen. Denn die Abgabefrist endet am 30. September 2018. Da dieses Datum auf einen Sonntag fällt, läuft die Frist am Montag, dem 1. Oktober 2018, aus.
RBV | 25/9/2018

Änderung der Antragsmodalitäten bei der Agrardieselsteuererstattung

Agrardieselsteuerentlastung *** Vereinfachungen angekündigt ***

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben der Europäischen Kommission müssen Landwirte im Rahmen des Agrardieselsteuerantragsverfahrens seit Beginn dieses Jahres zusätzliche Formulare ausfüllen. „Der damit verbundene bürokratische Aufwand ist unverhältnismäßig und nicht vertretbar. Trotz eines Merkblattes und entsprechenden Hinweisen ist das Ausfüllen dieser Vorlage sehr kompliziert“.
RBV | 20/2/2017

Agrardieselantrag 2016

Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Den Agrardieselantrag 2016 erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle oder über die Internetseite des Hauptzollamtes zum Download. Sie können den Antrag direkt online ausfüllen und an das Zollamt senden, oder ihn ausdrucken und per Post einsenden.
RBV | 13/1/2017

Agrardieselantrag - Frist zur Abgabe endet

Zoll ändert Erstattungspraxis – Online-Anträge werden vorgezogen

Abgabefrist für das Antragsjahr 2015: 30. September 2016

Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, kurz Agrardieselantrag für das Verbrauchsjahr 2015 muss bis zum 30. September 2016 beim Zollamt eingegangen sein.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass zukünftig Online-Anträge in der Bearbeitung vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies nach Auskunft einiger Hauptzollämter eine nachrangige Bearbeitung von in Papierform eingereichten Anträgen.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Möglichkeit der Online-Antragstellung zu nutzen, um so schneller in den Genuss der Auszahlung zu kommen.
RBV | 6/9/2016

Agrardieselanträge – Online Anträge werden vorgezogen

Agrardieselanträge – Online Anträge werden vorgezogen

Die Generalzolldirektorin hat sich mit den fünf für die Agrardieselvergütung zuständigen Hauptzollämtern mitten im laufenden Erstattungsjahr darauf verständigt, dass Online-Anträge zukünftig vorgezogen werden, um das Erstattungsverfahren insgesamt zu beschleunigen.
RBV | 5/8/2016
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