
Agrardieselantrag stellen - Antragsfrist endet am 1. Oktober 2018
Veröffentlicht von RBV in Agrardiesel · Dienstag 25 Sep 2018 · 1:00
Agrardieselantrag stellen - Antragsfrist endet am 1.
Oktober 2018
(HBV) Land- und
forstwirtschaftliche Betriebe, die ihren Agrardieselantrag für das
Verbrauchsjahr 2017 noch nicht gestellt haben, müssen sich jetzt sputen. Denn
die Abgabefrist endet am 30. September 2018. Da dieses Datum auf einen Sonntag
fällt, läuft die Frist am Montag, dem 1. Oktober 2018, aus.
Wer diese
Ausschlussfrist versäumt, dem kann das zuständige Hauptzollamt in Dresden,
Standort Löbau, Postfach 1465, 02704 Löbau, keine Steuerentlastung gewähren.
Bei Online-Anträgen ist zu beachten, dass zusätzlich zu den elektronisch
übermittelten Daten auch der unterschriebene komprimierte Vordruck bis zum
Ablauf der vorgenannten Frist beim Hauptzollamt eingeht. Die erforderlichen
Vordrucke und Formulare können auf der HBV-Internetseite www.HessischerBauernverband.de
im Mitgliederbereich oder unter www.zoll.de
(Service - Formulare und Merkblätter) heruntergeladen werden. Die
Mitarbeiter in unseren Geschäftsstellen sind bei der Antragstellung
gerne behilflich.