Neuerungen im Bereich Agrardieselantrag
Agrardieselanträge ab Verbrauchsjahr 2018 - Neuregelungen zu der Meldung nach EnSTransV
Nach einem aktuellen Erlass des Bundesministeriums der Finanzen hinsichtlich der Zusatzmeldungen nach Energiesteuer- und Stromsteuer- Transparenzverordnung (Formulare 1462 / 1463) ist ab sofort wie folgt zu verfahren:
- Anträge auf Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht nach § 6 EnSTransV sind nicht mehr erforderlich.
- Begünstigte, deren Begünstigungsvolumen weniger als 200.000 € im Kalenderjahr bezogen auf die jeweilige Steuerbegünstigung beträgt, sind nicht mehr zur Abgabe einer Anzeige oder Erklärung verpflichtet.
Im Ergebnis sind aufgrund des vorliegenden Erlasses ab sofort keinerlei Zusatzmeldungen nach EnSTransV im Rahmen für die Agrardiesel-Beantragung mehr notwendig.
Service Agrardiesel
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