Rote Gebiete - Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Logout

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
Direkt zum Seiteninhalt

Rote Gebiete

Info
Neuausweisung der Roten Gebiete - Verbändeanhörung

Vor wenigen Tagen wurde durch das Hess. Ministerium im Rahmen der Verbändeanhörung die Neuausweisung der Roten Gebiete gemäß § 13 DüVo vorgelegt.
Nach umfangreichen Stellungnahmen zu der bisherigen Ausweisung haben wir eine Binnendifferenzierung erwartet, welche fachlich begründet und nachvollziehbar ist und die Existenzen der örtlichen Betriebe erhält.

Das nun vorgelegte Katenmaterial liegt dem fern und ist in keinster Weise zufriedenstellend. Neben den bereits bekannten Regionen wurden weitere Gebiete u.a. im Bereich der Gemarkungen Geismar, Rothhelmshausen, Ungedanken ausgewiesen.  Der Verband war bei der Neuausweisung nicht mit einbezogen und die erneute Ausweisung riesiger roter Gebiete in Nordhessen ist nach wie vor weder wissenschaftlich nachvollziehbar noch fachlich begründet.
 
Seitens des Ministeriums wurden zu wenige Daten vorgelegt bzw. im Rahmen der Verbändeanhörung zur Verfügung gestellt, um eine Beurteilung vornehmen zu können. Gleichzeitig wurde die Frist für eine Stellungnahme auf wenige Tage begrenzt.

Vor dem Hintergrund, dass das Instrument der Verbändeanhörung nur unzureichend seitens des Ministeriums gewürdigt wird, befindet sich der Hessische Bauernverband in Zusammenarbeit mit seinen Regional- und Kreisverbänden in Vorbereitung medienwirksamer Protestaktionen gegen die hiesige Neuausweisung der Roten Gebiete. Fachliche Stellungnahmen sind zurzeit in Arbeit. Der Klageweg rückt dabei immer weiter in den Fokus. Unsere Mitgliedsbetriebe werden wir hierbei aktiv unterstützen.
 
Das entsprechende Kartenmaterial ist am Ende dieser Seite abrufbar.

Nachtrag 26.11.2020
Rote Gebiete – Ergebnis der Binnendifferenzierung nicht akzeptabel

Die Novellen der Düngeverordnung in 2017 und 2020 und die damit verbundene Ausweisung der "Roten Gebiete" sind bereits seit geraumer Zeit intensiver Bestandteil der Verbandsarbeit. Die nun seitens des HMKULV vorgelegte Neuausweisung der Roten Gebiete in Hessen (Binnendifferenzierung) ist in keinster Weise mit den berufsständischen Interessen vereinbar und wird somit in Gänze abgelehnt.

Im Sinne der landwirtschaftlichen Interessen vor Ort fordern wir weiterhin bei der Erarbeitungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mehr fachliches Augenmaß und weniger politischen Aktionismus.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht des bisherigen politischen Verfahrens und einen Ausblick auf das weitere Vorgehen:

  • Nov. 2019: Hessischer Wasserdialog in Alsfeld: Unter Beteiligung der Kreis- und Regionalverbände wurde das Verfahren zur ersten Ausweisung der Roten Gebiete von HMUKLV und HLNUG mit Blick auf die Messstellen, Datenerhebung, Messnetze, etc. seitens des HBV deutlich in Frage gestellt und das Modell der Binnendifferenzierung forciert
  • Dez. 2019: Persönliches Gespräch zwischen RBV Kurhessen und Vertretern von HMUKLV und HLNUG unter Beteiligung von Betriebsleitern aus den betroffenen Regionen Gudensberg und Borken in der Geschäftsstelle HR
  • Dez. 2019: Kritik der EU an der DüVo 2017 und an dem bisherigen Ausweisungsverfahren zu den Roten Gebieten nach §13 DüVo
  • Dez. 2019: Vorlage des Entwurfs der Bundesdüngeverordnung durch das BMEL: Im Rahmen der Verbändeanhörung wurden die jeweiligen Verschärfungen durch DBV, HBV und RBV bewertet und deutlich kritisiert
  • Feb. 2020: Erarbeitung und Versand betrieblicher Betroffenheitsanalysen sowie vertiefter Stellungnahmen zu dem aus fachlicher Sicht kaum nachvollziehbaren Ausweisungsverfahren und den existentiellen Folgen der örtlichen Betriebe an das HLNUG u. HMKULV
  • März 2020: Verabschiedung der DüVo2020 im Bundesrat nach massiver Intervention der Verbände im Vorfeld u. a. durch eine persönlichen Brief an MP Bouffier von Präsident Schmal
  • März 2020: Beauftragung des geologischen Büros HYDOR durch den HBV, die Gebietsausweisung in Hessen gutachterlich zu überprüfen
  • Juli 2020: Einreichung der ersten Normenkontrollklagen anhand vier hessischer Beispielbetriebe durch den HBV beim Verwaltungsgerichtshof in KS
  • Sep. 2020: Verabschiedung der einheitlichen Vorschrift zur Ausweisung der Roten Gebiete durch den Bundesrat nach vorheriger Kritik durch HBV u. RBV
  • Nov 2020: Vorlage der Karten zur Neuausweisung der Roten Gebiete in Hessen im Rahmen der Verbändeanhörung durch das HMUKLV
  • ...

Begleitet wurde die bisherige Verfahrenshistorie durch zahlreiche medienwirksame Aktionen sowie persönliche Gespräche mit Kreis-, Landes- und Bundespolitikern auf hessischer und regionaler Ebene.

Nach o. g. Stellungnahmen zu der bisherigen Ausweisung der Roten Gebiete haben wir im eine Binnendifferenzierung erwartet, welche fachlich begründet und nachvollziehbar ist und die Existenzen der örtlichen Betriebe erhält.

Das nun vorgelegte Kartenmaterial liegt dem fern und ist in keinster Weise zufriedenstellend. Die vorliegende Neuabgrenzung der Roten Gebiete hat in unserem Verbandsgebiet zu keiner nennenswerten Reduzierung der Betroffenheit landwirtschaftlicher Nutzflächen geführt. Stattdessen sind bisher nicht betroffene Gemarkungen und Gemarkungsteile willkürlich neu ausgewiesen worden. Die offizielle Darstellung des HMKULV, die Roten Gebiete um ca. 40 % reduziert zu haben, fußt im Wesentlichen auf der Herausnahme von forstwirtschaftliche Flächen, bebauten Flächen sowie Verkehrswegen und verhöhnt somit einen gesamten Berufsstand.

Trotz mehrfacher Aufforderung wurden die für die Ausweisung maßgeblichen Daten durch das HMUKLV bis heute nicht vorgelegt bzw. im Rahmen der Verbändeanhörung zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde die Frist für eine Stellungnahme auf wenige Tage begrenzt.

Die erneute Ausweisung riesiger Roter Gebiete in Nordhessen ist nach wie vor weder wissenschaftlich nachvollziehbar noch fachlich begründet. Die Verhältnismäßigkeit der einhergehenden Bewirtschaftungseinschränkungen ist mithin in großen Teilen der Gebietskulisse weder gegeben noch erkennbar, zumal eine wirklich nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung bis dato nicht vorgelegt wurde.

Letzteres sowie die enormen existentiellen Folgen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe wurden in unserer Stellungnahme vom 13.11. gegenüber dem HMUKLV verdeutlicht und klargestellt, dass die vorgelegte Ausweisung der Roten Gebiete in keinster Weise mit den berufsständischen Interessen vereinbar ist und somit in Gänze abgelehnt wird.
Vor dem Hintergrund, dass das Instrument der Verbändeanhörung seitens des Ministeriums nur unzureichend gewürdigt wurde und jeglicher fachlicher Austausch zwecklos erscheint, befindet sich der Hessische Bauernverband in Zusammenarbeit mit seinen Regional- und Kreisverbänden in Vorbereitung weiterer Normenkontrollverfahren mit dem Ziel, die bisherige Ausweisung der "Roten Gebiete" auf das geringst mögliche Maß zu reduzieren.

Um Anfang des kommenden Jahres umfängliche Klagen gegenüber dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof vorzubringen, bitten wir interessierte und für eine Klage geeignete Betriebe um eine zeitnahe unverbindliche Anmeldung unter Nennung von Name, Betriebsstandort und Betriebszweig an:


Im Sinne der landwirtschaftlichen Interessen und Existenzen vor Ort unterstützen wir unsere Mitgliedsbetriebe aktiv bei der Beschreitung des Klagewegs, sowohl im Rahmen der verbandlichen als auch einzelbetrieblichen Initiativen.
Das entsprechende Kartenmaterial hinsichtlich der Neuausweisung ist unter folgendem Link abrufbar:

Nachtrag 12.02.2021

Im Nachtrag möchten wir Ihnen auch das Kartenmaterial der eutrophierten Gebiete zur Verfügung stellen:
Zurück zum Seiteninhalt