Gemeinsamer Antrag online Antragstellung ab 2021
Nach Aussage der zuständigen Antragsstellen wird die Abgabe des Gemeinsamen Antrages ab dem Jahr 2021 ausschließlich über ein Online-Verfahren möglich sein. Genaue Details zu dem angesetzten Online-Verfahren sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Allerdings wird in jedem Fall für den persönlichen Zugang eine Emailadresse zwangsläufig erforderlich sein. In Vorbereitung des neuen Verfahrens informieren die zuständigen Kreisverwaltungen derzeit insbesondere diejenigen Antragssteller, welche bis dato keine Emailadresse bei den Kontaktdaten zum GA angegeben hatten, bei der kommenden Antragsabgabe 2020 die Email Adressen zu kontrollieren und ggf. wenn noch nicht vorhanden, sich frühzeitig einen Emailaccount einzurichten.
RBV | 19/12/2019