Gemeinsamer Antrag online Antragstellung ab 2021
Gemeinsamer Antrag – online Antragsstellung für 2021 geplant
Nach Aussage der zuständigen Antragsstellen wird die Abgabe des Gemeinsamen Antrages ab dem Jahr 2021 ausschließlich über ein Online-Verfahren möglich sein. Genaue Details zu dem angesetzten Online-Verfahren sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Allerdings wird in jedem Fall für den persönlichen Zugang eine Emailadresse zwangsläufig erforderlich sein. In Vorbereitung des neuen Verfahrens informieren die zuständigen Kreisverwaltungen derzeit insbesondere diejenigen Antragssteller, welche bis dato keine Emailadresse bei den Kontaktdaten zum GA angegeben hatten, bei der kommenden Antragsabgabe 2020 die Email Adressen zu kontrollieren und ggf. wenn noch nicht vorhanden, sich frühzeitig einen Emailaccount einzurichten.
Das Antragsverfahren im kommenden Jahr bleibt von den geplanten Änderungen unberührt. Der Antrag 2020 wird wie gehabt im USB-Stick-Verfahren gestellt.
Über Neuerungen in der Sache werden wir Sie zeitnah informieren. Unsere bekannten Ansprechpartner stehen Ihnen zudem für die Antragsstellung des GA gern zur Verfügung und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Einrichtung einer Emailadresse.