Gemeinsamer Antrag Antragsfrist endet

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Gemeinsamer Antrag Antragsfrist endet

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Agrarantrag · Dienstag 11 Mai 2021
Tags: Agrarantrag
Gemeinsamer Antrag - Antragsfrist endet bald
Am 17. Mai endet die Antragsfrist für Ihren Gemeinsamen Antrag

Trotz starker Startschwierigkeiten der Online-Antragsstellung zum Gemeinsamen Antrag 2021, hält das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) an seinen Fristen zur Antragsstellung wie folgt fest:

  • Bis einschließlich 17.05.2021: Einreichung der Anträge innerhalb der Antragsfrist.
  • Nach dem 17.05.2021 ist die Einreichung von Anträgen weiterhin möglich, allerdings werden dann auf die später errechnete Beihilfe je Arbeitstag 1 % Kürzung berechnet – in 2021 können dadurch max. 22 % Kürzung entstehen.
  • Anträge die am 12.06.2021 oder später eingereicht werden, gelten als verfristet und werden insgesamt abgelehnt.
  • Vom 18.05.2021 bis einschließlich 31.05.2021 können für bereits eingereichte Anträge noch einzelne Schläge „nachgemeldet“ werden, ohne dass Kürzungen zu berechnen sind.
  • Vom 01.06.2021 bis einschließlich 11.06.2021 können für bereits eingereichte Anträge auch noch einzelne Schläge „nachgemeldet“ werden, auf diese einzelnen Schläge wird dann eine Kürzung von 1 % pro Arbeitstag berechnet – in 2021 können dadurch max. 8 % Kürzung auf die verspätet gemeldeten Schläge entstehen. Werden nach dem 11.06.2021 Parzellen nachgemeldet, sind diese verfristet und für sie wird keine Beihilfe gewährt.
  • Änderungsmitteilungen zur Nutzung von Schlägen (Nutzcodes) sind auch nach den bis hier aufgezählten Terminen möglich, sofern sich durch diese Änderung keine Auswirkung auf die Einhaltung von Verpflichtungen (z. B. Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greening etc.) ergeben. Solche Änderungen werden im Einzelfall bewertet.


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