
Mit dem Start der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 01.01.2023 wurde das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und wird seitdem als HALM 2 angeboten.
Die HALM 2-Fördermaßnahmen sollen einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie bei der Erhaltung der Kulturlandschaft leisten. Teilnehmende Landwirtinnen und Landwirte erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.
Die Beantragung von HALM 2-Förderverfahren mit Beginn der Verpflichtung zum 01.01.2026 jetzt möglich. Antragsfrist ist der 01.10.2025
Die HALM 2-Fördermaßnahmen sollen einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie bei der Erhaltung der Kulturlandschaft leisten. Teilnehmende Landwirtinnen und Landwirte erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.
Die Beantragung von HALM 2-Förderverfahren mit Beginn der Verpflichtung zum 01.01.2026 jetzt möglich. Antragsfrist ist der 01.10.2025