HALM 2 - Antragsstellung möglich bis 01.10.2025
HALM 2 - Antragsstellung möglich
Anträge bis 1. Oktober stellen
Mit dem Start der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 01.01.2023 wurde das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und wird seitdem als HALM 2 angeboten.
Die HALM 2-Fördermaßnahmen sollen einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie bei der Erhaltung der Kulturlandschaft leisten. Teilnehmende Landwirtinnen und Landwirte erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.
Die Beantragung von HALM 2-Förderverfahren mit Beginn der Verpflichtung zum 01.01.2026 jetzt möglich. Antragsfrist ist der 01.10.2025. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Agrarportal Hessen.
Informationen zur Förderung finden in der Übersicht. Für Fragen und Hilfestellungen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Geschäftsstellen Hofgeismar und Homberg gern zur Verfügung.
