Förderung von Masthähnchenställen - Haltungsstufe 3 jetzt möglich
Förderung von Masthähnchenställen - Haltungsstufe 3 jetzt möglich
Agrarinvestitionsförderung mit Wirkung vom 07.10.2025
Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) ist mit Änderung der Anlage I mit Inkrafttreten zum 07.10.2025 sind der Bau sowie der Umbau von Masthähnchställen der Haltungsstufe 3 förderfähig.
Zu beachten ist vor allem, dass die Besatzdichte während der Endmastphase 25 kg Lebendgewicht / qm, bezogen auf die nutzbare Stallinnenfläche mit Kaltscharraum bzw. Wintergarten, nicht überschritten werden darf.
Weitere Informationen können Sie hier herunterladen...
Für Rückfragen sowie Hilfestellung stehen Ihnen unsere Kollegen der BGL - Betreuungsgesellschaft für landwirtschaftliches Bauwesen mbH gerne zur Verfügung.
Bernd Vaupel: 05681/7706-61
Ralf Körber: 05681/7706-26
