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Förderung von Masthähnchenställen - Haltungsstufe 3 jetzt möglich

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Förderung von Masthähnchenställen - Haltungsstufe 3 jetzt möglich

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von BGL in Förderungen · Montag 13 Okt 2025 · Lesezeit 1:00
Tags: Agrarinvestitionsförderung
Förderung von Masthähnchenställen - Haltungsstufe 3 jetzt möglich
Agrarinvestitionsförderung mit Wirkung vom 07.10.2025

Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) ist mit Änderung der Anlage I mit Inkrafttreten zum 07.10.2025 sind der Bau sowie der Umbau von Masthähnchställen der Haltungsstufe 3 förderfähig.

Zu beachten ist vor allem, dass die Besatzdichte während der Endmastphase 25 kg Lebendgewicht / qm, bezogen auf die nutzbare Stallinnenfläche mit Kaltscharraum bzw. Wintergarten, nicht überschritten werden darf.
Weitere Informationen können Sie hier herunterladen...

Für Rückfragen sowie Hilfestellung stehen Ihnen unsere Kollegen der BGL - Betreuungsgesellschaft für landwirtschaftliches Bauwesen mbH gerne zur Verfügung.

Bernd Vaupel: 05681/7706-61
Ralf Körber: 05681/7706-26


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