
STV - Nachbau melden -
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2020
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft zu erteilen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde. Die STV räumt alternativ allen Landwirten die Möglichkeiten ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden.
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2020
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft zu erteilen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde. Die STV räumt alternativ allen Landwirten die Möglichkeiten ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden.

Stellungnahme zum HNA Artikel vom 27.11.2019
„Wir müssen Gift vom Acker nehmen“
Interview mit Europa-Abgeordnetem der Grünen Martin Häusling
Das Interview mit dem Europaabgeordneten der Grünen Martin Häusling zur Bauerndemo in Berlin (HNA 27.11.2019) erscheint für viele Junglandwirte, die an der Demonstration teilgenommen haben, wie ein Schlag ins Gesicht. So viele junge Landwirte wie noch nie haben sich am 26.11. auf den Weg nach Berlin gemacht, um für verträgliche nachhaltige Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung ihrer Betriebe zu demonstrieren.
„Wir müssen Gift vom Acker nehmen“
Interview mit Europa-Abgeordnetem der Grünen Martin Häusling
Das Interview mit dem Europaabgeordneten der Grünen Martin Häusling zur Bauerndemo in Berlin (HNA 27.11.2019) erscheint für viele Junglandwirte, die an der Demonstration teilgenommen haben, wie ein Schlag ins Gesicht. So viele junge Landwirte wie noch nie haben sich am 26.11. auf den Weg nach Berlin gemacht, um für verträgliche nachhaltige Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung ihrer Betriebe zu demonstrieren.

Gewässer von nicht wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung
Erfassung von nichtwasserführenden Gräben
Wie wir bereits in unserem Newsletter vom 08.10.2019 mitgeteilt haben, wurde im Geoportal Hessen http://www.geoportal.hessen.de/ die Übersichtskarte aktiviert und kann direkt unter http://www.geoportal.hessen.de/portal/karten.html?WMC=2272 flurstücksscharf abgerufen werden.
Nach ersten Rückmeldungen sind in der Karte auch Gräben erfasst, die auch nach den Niederschlägen der vergangenen Wochen nicht wasserführend sind. Die Ausweisung der betroffenen Gräben bedarf daher aus Sicht des Bauernverbands einer Überarbeitung.
Zu diesem Zweck ist ein Vergleich der in der Karte eingezeichneten Gewässer mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf Gemarkungsebene erforderlich.
Erfassung von nichtwasserführenden Gräben
Wie wir bereits in unserem Newsletter vom 08.10.2019 mitgeteilt haben, wurde im Geoportal Hessen http://www.geoportal.hessen.de/ die Übersichtskarte aktiviert und kann direkt unter http://www.geoportal.hessen.de/portal/karten.html?WMC=2272 flurstücksscharf abgerufen werden.
Nach ersten Rückmeldungen sind in der Karte auch Gräben erfasst, die auch nach den Niederschlägen der vergangenen Wochen nicht wasserführend sind. Die Ausweisung der betroffenen Gräben bedarf daher aus Sicht des Bauernverbands einer Überarbeitung.
Zu diesem Zweck ist ein Vergleich der in der Karte eingezeichneten Gewässer mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf Gemarkungsebene erforderlich.

Nutzung von ÖVF-Brachen durch Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke in Hessen ab 16. Juli 2019 möglich
Vor dem Hintergrund der durch die anhaltende Trockenheit in bestimmten Regionen bedingten Futterknappheit, die auch Folge der extremen Trockenheit des Vorjahres ist, hat das Land Hessen von der gem. § 25 Abs. 2 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung bestehenden Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und eine Freigabe der Futternutzung auf ÖVF-Brachen für alle Landkreise in Hessen ab dem 16. Juli 2019 erteilt.
Vor dem Hintergrund der durch die anhaltende Trockenheit in bestimmten Regionen bedingten Futterknappheit, die auch Folge der extremen Trockenheit des Vorjahres ist, hat das Land Hessen von der gem. § 25 Abs. 2 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung bestehenden Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und eine Freigabe der Futternutzung auf ÖVF-Brachen für alle Landkreise in Hessen ab dem 16. Juli 2019 erteilt.

Die Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH sucht dringend Betriebshelfer zur Erweiterung des Teams.

Wichtige Information für unsere Mitglieder, die die Geschäftsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain besuchen:
Mit Wirkung zum 01.01.2018 scheidet unser langjähriger Mitarbeiter und Geschäftsführer Helmut Mattheis aus dem aktiven Dienst aus und geht in den wohl verdienten Ruhestand. Trotzdem möchten wir die Geschäftsstelle in Ziegenhain weiterhin von Montag bis Donnerstag besetzen.
Mit Wirkung zum 01.01.2018 scheidet unser langjähriger Mitarbeiter und Geschäftsführer Helmut Mattheis aus dem aktiven Dienst aus und geht in den wohl verdienten Ruhestand. Trotzdem möchten wir die Geschäftsstelle in Ziegenhain weiterhin von Montag bis Donnerstag besetzen.

Verpackungsverordnung/Verpackungsgesetz/Registrierungspflicht ab 1. Januar 2019
Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz, das ab 1. Januar 2019 eine Registrierungspflicht für Verpackungen auferlegt und damit den Zwang zum Abschließen eines Vertrages mit einem „Dualen System". Besonders die Direktvermarkter sind von diesem neuen Gesetz betroffen.
Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz, das ab 1. Januar 2019 eine Registrierungspflicht für Verpackungen auferlegt und damit den Zwang zum Abschließen eines Vertrages mit einem „Dualen System". Besonders die Direktvermarkter sind von diesem neuen Gesetz betroffen.

Verpflichtende Datenerhebung der Bundesnetzagentur zu EEG-Zahlungen 2017 - Rückmeldefrist 12.10.2018
(HBV) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt eine Datenerhebung zum Umfang der EEG-Zahlungen im Jahr 2017 durch.
(HBV) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt eine Datenerhebung zum Umfang der EEG-Zahlungen im Jahr 2017 durch.

"Die im Frühjahr letzten Jahres gestartete Gemeinschaftsinitiative „Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen“ wurde 2018 mit einer hessenweiten Aussaatmenge von ca. 8 t erfolgreich fortgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Menge des Blühstreifensaatguts somit verachtfacht.
Für eine medienwirksame und verbraucherorientierte Darstellung der Kampagne bitten wir um Registrierung / Meldung der Blühstreifen in dem eigens eingerichteten Online Portal: www.HessenBauernBienen.de
Neben dem Standort können hier Bilder als auch Text zum Standort oder dem Blühstreifen eingestellt werden. Das Portal überzeugt durch seine gute Bedienerfreundlichkeit und die Blühwiesen sind in wenigen Minuten "hochgeladen".
Für eine medienwirksame und verbraucherorientierte Darstellung der Kampagne bitten wir um Registrierung / Meldung der Blühstreifen in dem eigens eingerichteten Online Portal: www.HessenBauernBienen.de
Neben dem Standort können hier Bilder als auch Text zum Standort oder dem Blühstreifen eingestellt werden. Das Portal überzeugt durch seine gute Bedienerfreundlichkeit und die Blühwiesen sind in wenigen Minuten "hochgeladen".

Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen
Landwirte und Imker sind Partner
Ein blühender Beitrag für den Artenschutz
Landwirte und Imker sind Partner
Ein blühender Beitrag für den Artenschutz