Zwischenfrüchte

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Umbruch von ÖVF-Zwischenfrüchten in 2023

Umbruch von ÖVF-Zwischenfrüchten in 2023

Nach einem Erlass des HMUKLV können bereits seit 2017 Anträge auf vorzeitige Einarbeitung des Aufwuchses von ÖVF-Zwischenfrüchten (vor dem 16. Februar) gestellt werden.

Vorzeitige Umbrüche dürfen wichtigen Belangen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes dabei nicht entgegenstehen und kamen bisher in Hessen ausschließlich für klimatisch begünstigte Regionen in Betracht. In diesen gibt es nach dem 15. Februar üblicherweise keine Frostperioden, die bei überfrorenem Boden eine Bearbeitung mit geringen Strukturschäden ermöglichen. Bei den Genehmigungen handelt es sich um Einzelfallgenehmigungen und eine vorzeitige Einarbeitung ist frühestens ab dem 15.01.2023 zulässig.
RBV | 27 Jan 2023
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