07.09.2023 um 19.30 Uhr: Onlineseminar "Aufgepasst - Herbstbestellung in der neuen Förderperiode" . Was muss auf dem Acker beachtet werden, um die GLÖZ-Standards zu erreichen? Welche Anforderungen gibt es an die Mindestbodenbedeckung? Darf ich Stoppelweizen anbauen oder muss auf jeder Fläche ein Fruchtwechsel erfolgen und wie gestaltet sich die Flächenstilllegung?Gemeinsam mit dem Fachbereich Landwirtschaft des Landkreises Kassel und dem Fachbereich Landwirtschaft des Werra-Meißner-Kreises laden der Regionalbauernverband Kurhessen und die Kreisbauernverbände Kassel und Werra-Meißner herzlich zur Online-Veranstaltung ein, um Ihre offenen Fragen zur Herbstbestellung in der neuen GAP zu beantworten. Auch das neue HALM 2 wird vorgestellt. Bitte melden Sie sich unter veranstaltung@kbv-kassel.de an, um die Zugangsdaten zu erhalten.
Land braucht Zukunft - Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2023
Im Zug der Landtagswahl im Oktober laden der Kreisbauernverband Kassel e. V. und der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. zur Podiumsdiskussion ein. Nach einer kurzen Statement-Runde der einzelnen Landtagsfraktionen können im Anschluss Fragen an die Abgeordneten gestellt werden.
Im Zug der Landtagswahl im Oktober laden der Kreisbauernverband Kassel e. V. und der Regionalbauernverband Kurhessen e. V. zur Podiumsdiskussion ein. Nach einer kurzen Statement-Runde der einzelnen Landtagsfraktionen können im Anschluss Fragen an die Abgeordneten gestellt werden.
Mulch- und Bearbeitungstermine von Stilllegungsflächen beachten
Für die real stillgelegten Flächen mit dem Nutzungscode 591 besteht ein Mahd- und Mulchverbot zwischen 1. April bis einschließlich 15. August. Stilllegungsflächen dürfen folglich ab dem 16. August gemulcht werden.
Für die real stillgelegten Flächen mit dem Nutzungscode 591 besteht ein Mahd- und Mulchverbot zwischen 1. April bis einschließlich 15. August. Stilllegungsflächen dürfen folglich ab dem 16. August gemulcht werden.