Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Kassel
Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Kassel
Die bisherige Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel wird ab Donnerstag, den 15. Januar 2026 aufgehoben.
Mit der aktuellen tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 hat der Landkreis Kassel die bisher geltende Aufstallungspflicht für Geflügel zum 15. Januar 2026 aufgehoben.
Aufgehoben werden damit:
- die Aufstallungspflicht für Geflügel
- das Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt werden,
- sowie das Verbot des Verbringens von Vögeln zu Veranstaltungen.
Unabhängig von der Aufhebung der genannten Maßnahmen wird Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern weiterhin empfohlen, erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen weiter einzuhalten, um die Bestände vor einer möglichen Einschleppung der Geflügelpest zu schützen.
Sie können die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 hier abrufen
