
Vorstellung des Maßnahmenplans für das Vogelschutzgebiet
„Schwalmniederungen bei Schwalmstadt“
Information zu geplanten Maßnahmen durch die Untere Naturschutzbehörde
Am 11. Oktober 2022 hat das Regierungspräsidium Kassel gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die zuständigen Ortslandwirte zu einem „Runden Tisch“ eingeladen, um den geplanten Maßnahmenkatalog für den Erhalt des Vogeschutzgebietes Schwalmniederungen bei Schwalmstadt vorzustellen.
„Schwalmniederungen bei Schwalmstadt“
Information zu geplanten Maßnahmen durch die Untere Naturschutzbehörde
Am 11. Oktober 2022 hat das Regierungspräsidium Kassel gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) die zuständigen Ortslandwirte zu einem „Runden Tisch“ eingeladen, um den geplanten Maßnahmenkatalog für den Erhalt des Vogeschutzgebietes Schwalmniederungen bei Schwalmstadt vorzustellen.

Veranstaltungshinweis: Hofnaheschlachtung im Schwalm-Eder-Kreis
Ökomodellregion, Veterinäramt und Regierungspräsidium stellen Projekt vor
Die Ökomodellregion Schwalm-Eder organisiert in Absprache mit dem Veterinäramt Homberg und dem Regierungspräsidium Kassel eine Veranstaltung zum Thema „Hofnahe Schlachtung“ am 17. November im Kulturraum im Bahnhof Wabern ab 19:00 Uhr.
Ökomodellregion, Veterinäramt und Regierungspräsidium stellen Projekt vor
Die Ökomodellregion Schwalm-Eder organisiert in Absprache mit dem Veterinäramt Homberg und dem Regierungspräsidium Kassel eine Veranstaltung zum Thema „Hofnahe Schlachtung“ am 17. November im Kulturraum im Bahnhof Wabern ab 19:00 Uhr.

Berechtigung zur Antragsstellung einer Kleinbeihilfe
Antragsstellung bis 31. Oktober 2022
Die SVLFG hat Betrieben, die mindestens eine der unten stehenden Kategorien erfüllen, im September eine "Anpassungshilfe" gemäß Verordnung AgrarErzAnpBeih vom 27.07.2022 ausgezahlt. Landwirtschaftliche Betriebe, die zwar die Antragsvoraussetzungen erfüllen, jedoch erst nach dem 15.05.2021 neugegründet wurden oder sich umstrukturiert und in 2021 keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, sind hierbei unberücksichtigt geblieben. Diese Betriebe können ersatzweise noch bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Kleinbehilfe stellen (Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfe zur Unterstützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der
wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 07.09.2022).
Sollten den neugegründeten oder umstrukturierten Betrieben durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie durch die SVLFG keine Unterlagen mit einer Zugangs-PIN zugegangen sein, wenden Sie sich bitte per Mail an die BLE unter kleinbeihilfe-agrar@ble.de oder telefonisch unter 0228/6845-2155.
Antragsberechti gt sind Betriebe aus mindestens einer der folgenden Kategorien:
Antragsstellung bis 31. Oktober 2022
Die SVLFG hat Betrieben, die mindestens eine der unten stehenden Kategorien erfüllen, im September eine "Anpassungshilfe" gemäß Verordnung AgrarErzAnpBeih vom 27.07.2022 ausgezahlt. Landwirtschaftliche Betriebe, die zwar die Antragsvoraussetzungen erfüllen, jedoch erst nach dem 15.05.2021 neugegründet wurden oder sich umstrukturiert und in 2021 keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, sind hierbei unberücksichtigt geblieben. Diese Betriebe können ersatzweise noch bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Kleinbehilfe stellen (Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfe zur Unterstützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der
wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 07.09.2022).
Sollten den neugegründeten oder umstrukturierten Betrieben durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie durch die SVLFG keine Unterlagen mit einer Zugangs-PIN zugegangen sein, wenden Sie sich bitte per Mail an die BLE unter kleinbeihilfe-agrar@ble.de oder telefonisch unter 0228/6845-2155.
Antragsberechti gt sind Betriebe aus mindestens einer der folgenden Kategorien:

Abgabe auf Ende Januar 2023 verschoben
Am gestrigen Donnerstag haben Bund und Länder die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung beschlossen. Die Frist wird bundesweit auf Ende Januar 2023 verlängert. Damit sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater maßgeblich entlastet werden. Laut dpa haben bisher gerade mal ein Drittel aller Abgabepflichti gen ihre Online-Erklärung eingereicht.
Am gestrigen Donnerstag haben Bund und Länder die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung beschlossen. Die Frist wird bundesweit auf Ende Januar 2023 verlängert. Damit sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater maßgeblich entlastet werden. Laut dpa haben bisher gerade mal ein Drittel aller Abgabepflichti gen ihre Online-Erklärung eingereicht.