Kleinbeihilfe

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Kleinbeihilfe

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Förderungen · Freitag 14 Okt 2022
Tags: KleinbeihilfeAnpassungshilfe
Berechtigung zur Antragsstellung einer Kleinbeihilfe
Antragsstellung bis 31. Oktober 2022

Die  SVLFG  hat  Betrieben,  die  mindestens  eine  der  unten  stehenden  Kategorien  erfüllen,  im  September  eine  "Anpassungshilfe" gemäß Verordnung AgrarErzAnpBeih vom 27.07.2022 ausgezahlt. Landwirtschaftliche Betriebe, die zwar die Antragsvoraussetzungen erfüllen, jedoch erst nach dem 15.05.2021 neugegründet wurden oder sich umstrukturiert und in 2021 keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, sind hierbei unberücksichtigt geblieben. Diese Betriebe können ersatzweise noch bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Kleinbehilfe stellen (Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfe zur Unterstützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der
wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 07.09.2022).

Sollten den neugegründeten oder  umstrukturierten  Betrieben  durch  die  Bundesanstalt  für  Landwirtschaft und Ernährung  (BLE)  sowie  durch  die  SVLFG  keine Unterlagen mit einer Zugangs-PIN zugegangen sein, wenden Sie sich bitte per Mail an die BLE unter kleinbeihilfe-agrar@ble.de oder telefonisch unter 0228/6845-2155.
Welche Betriebe antragsberechtigt sind, erfahren Sie hier...

Anträge auf Gewährung der Kleinbeihilfe sind ausschließlich über ein elektronisches Antragssystem (Link) bis zum 31. Oktober 2022  zu  stellen.  Ihre  Zugangsdaten  und  die  Beschreibung  des  Antragsverfahrens  finden  Sie  im  Schreiben  der  BLE.  Weitere
Informationen finden Sie auf der Homepage der BLE.



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