
Berechtigung zur Antragsstellung einer Kleinbeihilfe
Antragsstellung bis 31. Oktober 2022
Die SVLFG hat Betrieben, die mindestens eine der unten stehenden Kategorien erfüllen, im September eine "Anpassungshilfe" gemäß Verordnung AgrarErzAnpBeih vom 27.07.2022 ausgezahlt. Landwirtschaftliche Betriebe, die zwar die Antragsvoraussetzungen erfüllen, jedoch erst nach dem 15.05.2021 neugegründet wurden oder sich umstrukturiert und in 2021 keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, sind hierbei unberücksichtigt geblieben. Diese Betriebe können ersatzweise noch bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Kleinbehilfe stellen (Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfe zur Unterstützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der
wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 07.09.2022).
Sollten den neugegründeten oder umstrukturierten Betrieben durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie durch die SVLFG keine Unterlagen mit einer Zugangs-PIN zugegangen sein, wenden Sie sich bitte per Mail an die BLE unter kleinbeihilfe-agrar@ble.de oder telefonisch unter 0228/6845-2155.
Antragsberechti gt sind Betriebe aus mindestens einer der folgenden Kategorien:
Antragsstellung bis 31. Oktober 2022
Die SVLFG hat Betrieben, die mindestens eine der unten stehenden Kategorien erfüllen, im September eine "Anpassungshilfe" gemäß Verordnung AgrarErzAnpBeih vom 27.07.2022 ausgezahlt. Landwirtschaftliche Betriebe, die zwar die Antragsvoraussetzungen erfüllen, jedoch erst nach dem 15.05.2021 neugegründet wurden oder sich umstrukturiert und in 2021 keinen Gemeinsamen Antrag gestellt haben, sind hierbei unberücksichtigt geblieben. Diese Betriebe können ersatzweise noch bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Kleinbehilfe stellen (Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfe zur Unterstützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der
wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 07.09.2022).
Sollten den neugegründeten oder umstrukturierten Betrieben durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie durch die SVLFG keine Unterlagen mit einer Zugangs-PIN zugegangen sein, wenden Sie sich bitte per Mail an die BLE unter kleinbeihilfe-agrar@ble.de oder telefonisch unter 0228/6845-2155.
Antragsberechti gt sind Betriebe aus mindestens einer der folgenden Kategorien:

Abgabe auf Ende Januar 2023 verschoben
Am gestrigen Donnerstag haben Bund und Länder die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung beschlossen. Die Frist wird bundesweit auf Ende Januar 2023 verlängert. Damit sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater maßgeblich entlastet werden. Laut dpa haben bisher gerade mal ein Drittel aller Abgabepflichti gen ihre Online-Erklärung eingereicht.
Am gestrigen Donnerstag haben Bund und Länder die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung beschlossen. Die Frist wird bundesweit auf Ende Januar 2023 verlängert. Damit sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater maßgeblich entlastet werden. Laut dpa haben bisher gerade mal ein Drittel aller Abgabepflichti gen ihre Online-Erklärung eingereicht.

HALM 2-Anträge bis Dienstag, 4. Oktober 2022!
Anträge für Verpflichtung ab 01.01.2023
Wir möchten Sie heute noch einmal an die Antragsstellung für die Hessischen Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM 2) erinnern. Bis Dienstag, 4. Oktober, 23:59 Uhr, können die Anträge über das Agrarportal Hessen abgegeben werden. Alle bestehenden HALM-Verpflichtungen enden am 31. Dezember diesen Jahres!
Anträge für Verpflichtung ab 01.01.2023
Wir möchten Sie heute noch einmal an die Antragsstellung für die Hessischen Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM 2) erinnern. Bis Dienstag, 4. Oktober, 23:59 Uhr, können die Anträge über das Agrarportal Hessen abgegeben werden. Alle bestehenden HALM-Verpflichtungen enden am 31. Dezember diesen Jahres!

Aufruf zur Öffentlichen Konsultation
Die Europäische Kommission ruft zu einer Öffentlichen Konsultation auf. Grund ist die Änderung des EU-Pflanzenschutzrechtes im Sinne der "Farm-to-Fork-Strategie". Ziel ist die Reduktion des Pflanzenschutzeinsatzes um 50 % bis 2023. Dies soll mit einem gänzlichen Verbot in diversen Schutzgebieten erreicht werden.
Die Europäische Kommission ruft zu einer Öffentlichen Konsultation auf. Grund ist die Änderung des EU-Pflanzenschutzrechtes im Sinne der "Farm-to-Fork-Strategie". Ziel ist die Reduktion des Pflanzenschutzeinsatzes um 50 % bis 2023. Dies soll mit einem gänzlichen Verbot in diversen Schutzgebieten erreicht werden.

HALM 2-Antragsstellung bis 04. Oktober möglich
Anträge rechtzeitig stellen
Hiermit möchten wir Sie an die Antragsstellung für das HALM 2 ab 2023 erinnern. Aufgrund der technischen Neugestaltung des Agrarportals bitten die Fachbereiche 83 des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Kassel um eine frühzeitige Antragsabgabe. Damit bleibt vor Ablauf der Abgabefrist ausreichend Zeit für Rückfragen und gegebenfalls notwendige Korrekturen.
Gerne unterstützen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Antragsstellung.
Anträge rechtzeitig stellen
Hiermit möchten wir Sie an die Antragsstellung für das HALM 2 ab 2023 erinnern. Aufgrund der technischen Neugestaltung des Agrarportals bitten die Fachbereiche 83 des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Kassel um eine frühzeitige Antragsabgabe. Damit bleibt vor Ablauf der Abgabefrist ausreichend Zeit für Rückfragen und gegebenfalls notwendige Korrekturen.
Gerne unterstützen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Antragsstellung.

RBV bietet Online-Grundfutterbörse
Aufgrund der auch in diesem Jahr anhaltenden Trockenheit und der einhergehenden Futterknappheit auf den viehhaltenden Betrieben stellen wir auf unserer Homepage eine Futterbörse für die Vermittlung von Grundfutter zur Verfügung.
Aufgrund der auch in diesem Jahr anhaltenden Trockenheit und der einhergehenden Futterknappheit auf den viehhaltenden Betrieben stellen wir auf unserer Homepage eine Futterbörse für die Vermittlung von Grundfutter zur Verfügung.

Am 3. September lädt die Familie Ziegler zum Hof- und Fassdorf-Fest ein. Gefeiert wird ab 15 Uhr im Fassdorf, Am Tanzplatz 8, 34613 Schwalmstadt-Allendorf.
Erklärung bis 30. Juni 2022 einreichen
Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zur Erklärung aufgefordert werden, sondern sich selbstständig melden müssen!
180 Mio. € Krisenhilfe für Betriebe mit Gemüse, Obst, Schweinen oder Geflügel
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Entwurf zur "Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" vorlegt. Anspruchsberechtigt sollen Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung sein.
Investitionsprogramm Landwirtschaft geht in die nächste Runde
Fortführung des Investitionsprogramms Landwirtschaft in 2022
Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) startet am 18. Juli ein neues Interessenbekundungsverfahren. Vom 18. Juli 2022 bis zum 27. Juli 2022 können über das LR-Förderportal die Interessenbekundungen abgegeben werden.
Fortführung des Investitionsprogramms Landwirtschaft in 2022
Die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) startet am 18. Juli ein neues Interessenbekundungsverfahren. Vom 18. Juli 2022 bis zum 27. Juli 2022 können über das LR-Förderportal die Interessenbekundungen abgegeben werden.