Fristen für Schweinehalter im Januar
Schweinehalter müssen im Januar einige Fristen beachten
Schweinehalter müssen für das staatliche Antibiotikamonitoring die sogenannte Tierhalterversicherung bis zum 14. Januar an die zuständige Behörde senden.
Wer keinen Dritten zur Eingabe der Belege für Antibiotikaabgaben und -anwendungen beauftragt hat, muss diese Daten bis zum 14. Januar selbst eingeben. Auch die QS Qualität und Sicherheit GmbH kann als Dritter beauftragt werden, die vom Bestandstierarzt in die QS Antibiotikadatenbank eingetragenen Daten an die staatliche Datenbank zu übertragen.
Bis zum 14. Januar müssen Tierhalter der zuständigen Behörde die Anzahl der am 01. Januar gehaltenen Schweine für das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) melden.
Außerdem sind die Tierhalter verpflichtet, die zuständige Tierseuchenkasse über ihren Tierbestand zu informieren.
Melde- und Stichtag sind hier bundeslandspezifisch geregelt.
Quelle: Hessischer Bauernverband
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