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Blog - Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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HALM 2-Anträge bis Dienstag, 4. Oktober 2022!
Anträge für Verpflichtung ab 01.01.2023

Wir möchten Sie heute noch einmal an die Antragsstellung für die Hessischen Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM 2) erinnern. Bis Dienstag, 4. Oktober, 23:59 Uhr, können die Anträge über das Agrarportal Hessen abgegeben werden. Alle bestehenden HALM-Verpflichtungen enden am 31. Dezember diesen Jahres!
Aufruf zur Öffentlichen Konsultation

Die Europäische Kommission ruft zu einer Öffentlichen Konsultation auf. Grund ist die Änderung des EU-Pflanzenschutzrechtes im Sinne der "Farm-to-Fork-Strategie". Ziel ist die Reduktion des Pflanzenschutzeinsatzes um 50 % bis 2023. Dies soll mit einem gänzlichen Verbot in diversen Schutzgebieten erreicht werden.
HALM 2-Antragsstellung bis 04. Oktober möglich
Anträge rechtzeitig stellen

Hiermit möchten wir Sie an die Antragsstellung für das HALM 2 ab 2023 erinnern. Aufgrund der technischen Neugestaltung des Agrarportals bitten die Fachbereiche 83 des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Kassel um eine frühzeitige Antragsabgabe. Damit bleibt vor Ablauf der Abgabefrist ausreichend Zeit für Rückfragen und gegebenfalls notwendige Korrekturen.
Gerne unterstützen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Antragsstellung.

Futterbörse für regionale Gesuche

Kategorie Allgemein Autor RBV Datum 18 Aug 2022
RBV bietet Online-Grundfutterbörse

Aufgrund der auch in diesem Jahr anhaltenden Trockenheit und der einhergehenden Futterknappheit auf den viehhaltenden Betrieben stellen wir auf unserer Homepage eine Futterbörse für die Vermittlung von Grundfutter zur Verfügung.

Hoffest in Allendorf-Landsburg

Kategorie Veranstaltungen Autor RBV Datum 18 Aug 2022

Am 3. September lädt die Familie Ziegler zum Hof- und Fassdorf-Fest ein. Gefeiert wird ab 15 Uhr im Fassdorf, Am Tanzplatz 8, 34613 Schwalmstadt-Allendorf.

Rückmeldefrist STV - Nachbauerklärung

Kategorie Terminhinweis Autor RBV Datum 24 Jun 2022

Erklärung bis 30. Juni 2022 einreichen

Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zur Erklärung aufgefordert werden, sondern sich selbstständig melden müssen!
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