DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen
Veröffentlicht von RBV in Düngeverordnung · Freitag 22 Okt 2021
Tags: Kernsperrfrist, Düngeverordnung
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Verschiebung der Kernsperrfrist DüVO
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen
Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.
In Würdigung der in § 6 Abs. 10 DüVo genannten Genehmigungsvoraussetzungen sind Anträge ausführlich zu begründen, ausschließlich für Grünland möglich und an weitere Auflagen gebunden (siehe Antragsformular). Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel, welches auf Grundlage einer Stellungnahme durch die Antragsstelle entscheidet. Zuständige Antragsstelle ist der Fachbereich Landwirtschaft bei den jeweiligen Landkreisen. Weiterhin ist zu beachten, dass das Antragsverfahren gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel als Bewilligungsstelle kostenpflichtig ist.
Vor dem Hintergrund der langen Verwaltungswege empfehlen wir im Bedarfsfall eine umgehende Beantragung (Antragsfrist 31.10.2021). Einen mit den zuständigen Stellen abgestimmten Musterantrag können Sie unten herunterladen. Zudem stehen Ihnen die Ansprechpartner in unseren Geschäftsstellen gern zur Verfügung.