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Kernsperrfrist

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Verschiebung der Kernsperrfrist DüVO
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen

Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.

DüVO Verschiebung der Kernsperrfrist

Kategorie Düngeverordnung Autor RBV Datum 19 Okt 2018
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist rechtzeitig beantragen

Kerrnsperrfrist beachten !

Kategorie Düngemittel Autor RBV Datum 03 Nov 2015
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