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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Rückmeldefrist STV - Nachbauerklärung


Erklärung bis 30. Juni 2022 einreichen

Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zur Erklärung aufgefordert werden, sondern sich selbstständig melden müssen!
RBV | 24/6/2022

STV Nachbausaatgut melden

Nachbau bei der STV melden
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2021.
RBV | 18/6/2021

Nachbau bei der STV melden

Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs
GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist
dafür endet am 30. Juni 2021.
RBV | 23/4/2021

STV Nachbauerklärung

STV - Nachbau melden -
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2020

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft zu erteilen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde. Die STV räumt alternativ allen Landwirten die Möglichkeiten ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden.
RBV | 17/3/2020
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