Rückmeldefrist STV - Nachbauerklärung

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Rückmeldefrist STV - Nachbauerklärung

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Terminhinweis · Freitag 24 Jun 2022
Tags: SaatgutSTVFristNachbauerklärung
Erklärung bis 30. Juni 2022 einreichen

Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zur Erklärung aufgefordert werden, sondern sich selbstständig melden müssen!

Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2022 verpasst, kann das für den Landwirt empfindliche finanzielle und rechtliche Folgen haben, die häufig falsch eingeschätzt werden. Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Die entsprechende Vertragssortenliste finden Sie hier...


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