Rückmeldefrist STV - Nachbauerklärung
Veröffentlicht von RBV in Terminhinweis · Freitag 24 Jun 2022
Tags: Saatgut, STV, Frist, Nachbauerklärung
Tags: Saatgut, STV, Frist, Nachbauerklärung
Erklärung bis 30. Juni 2022 einreichen
Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zur Erklärung aufgefordert werden, sondern sich selbstständig melden müssen!
Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2022 verpasst, kann das für den Landwirt empfindliche finanzielle und rechtliche Folgen haben, die häufig falsch eingeschätzt werden. Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Die entsprechende Vertragssortenliste finden Sie hier...