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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Kurhessen e. V.
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Rückmeldefrist STV - Nachbauerklärung


Erklärung bis 30. Juni 2022 einreichen

Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zur Erklärung aufgefordert werden, sondern sich selbstständig melden müssen!
RBV | 24/6/2022

STV Nachbausaatgut melden

Nachbau bei der STV melden
Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2021.
RBV | 18/6/2021

Nachbau bei der STV melden

Rückmeldefrist endet am 30. Juni 2021
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs
GmbH (STV) die Landwirte um ihre Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist
dafür endet am 30. Juni 2021.
RBV | 23/4/2021

Saatgut für Blühflächen

Bestellung von Saatgut für Blühflächen/-streifen bis 28.01.2021

Auf gemeinsame Initiative des HBV, des HMUKLV und des Landesverbandes Hessischer Imker wurde erstmals 2017 die Kampagne „Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen – Landwirte und Imker sind Partner“ gestartet. Ziel des landesweiten Projektes ist die Anlage von Blühstreifen. Neben der Steigerung der Biodiversität leisten Sie mit der Aussaat der Mischung einen wertvollen Beitrag für die Lebensraum- und Nahrungsbedingungen zahlreicher Insekten und Wildtiere. Auch in diesem Jahr bestellt der RBV Kurhessen zentral für seine Mitglieder 10kg-Gebiete, ausreichend für 1 ha.
RBV | 15/1/2021

Nachbau bis 30.06.2017 melden

SAATGUT-TREUHANDVERWALTUNGS GMBH
Nachbau bis 30.06.2017 melden
Erklärungen für Herbst 2016 / Frühjahr 2017 abgeben
In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2016/Frühjahr 2017. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30.06.2017 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2017.
RBV | 2/5/2017
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