Rückmeldefrist STV - Nachbauerklärung
Erklärung bis 30. Juni 2022 einreichen
Am 30. Juni 2022 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2021 / Frühjahr 2022. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zur Erklärung aufgefordert werden, sondern sich selbstständig melden müssen!
RBV | 24 Jun 2022