Mähdrescher

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Erntearbeiten 2019

Erntearbeiten 2019: Ausnahmegenehmigung für überbreite Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen, die ab 2017 erteilt werden, erfordern Begleitfahrzeug
Vor dem Hintergrund der beginnenden Erntekampagne verweisen wir auf folgenden Sachverhalt: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher mit einer Breite von mehr als 3 Metern, die auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung).
RBV | 12/7/2019

Ausnahmegenehmigung für überbreite Mähdrescher

Neuregelung bei der Ausnahmegenehmigung für überbreite Mähdrescher

Ausnahmegenehmigungen, die ab 2017 erteilt werden, erfordern Begleitfahrzeug

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher mit einer Breite von mehr als 3 Metern, die auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Diese wird vom Regierungspräsidium Kassel ausgestellt. Telefon 0561 / 106-3331
RBV | 7/7/2017
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