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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Änderung der Zuständigkeit zu Hessen Mobil

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z. B. Mähdrescher, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen.

Erntearbeiten 2019

Kategorie Ernte Autor RBV Datum 12 Jul 2019
Erntearbeiten 2019: Ausnahmegenehmigung für überbreite Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen, die ab 2017 erteilt werden, erfordern Begleitfahrzeug
Vor dem Hintergrund der beginnenden Erntekampagne verweisen wir auf folgenden Sachverhalt: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher mit einer Breite von mehr als 3 Metern, die auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung).
Ausnahmegenehmigung für überbreite land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge - Gültigkeitsdauer beachten

Aus gegeben Anlass und mit Blick auf den Start der Erntekampagne 2018 verweisen wir auf die allgemeinen Bedingungen und Auflagen für überbreite land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher, welche auf öffentlichen Straßen betrieben werden müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erfüllen.
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