
Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023
Ein erster Überblick über die neuen Regelungen
02. März 2022, 19:00 Uhr
Online-Veranstaltung
Ein erster Überblick über die neuen Regelungen
02. März 2022, 19:00 Uhr
Online-Veranstaltung

Einladung zur Videokonferenz zur Krise am Schweinemarkt
Der Hessische Bauernverband e. V. lädt alle Interessierten herzlich ein zu einer
Videokonferenz zur Krise am Schweinemarkt
am 22. Februar 2022 um 10 Uhr
online via Webex
Der Hessische Bauernverband e. V. lädt alle Interessierten herzlich ein zu einer
Videokonferenz zur Krise am Schweinemarkt
am 22. Februar 2022 um 10 Uhr
online via Webex
Einzelbetriebliches Förderprogramm Landwirtschaft
Änderung und Neuinkraftsetzung ab 22. Oktober 2021
Seit 01. August 2021 wirkt sich die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die Verfahren des Einzelbetrieblichen Förderprogramms Landwirtschaft (EFP) aus. Dementsprechend wurde die Richtlinie des EFP zum 22. Oktober angepasst.
§ 26 Absatz 1 TierSchNutztV regelt: „Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat, dass das Schwein untersuchen und bewegen kann und vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient (...)“.
Änderung und Neuinkraftsetzung ab 22. Oktober 2021
Seit 01. August 2021 wirkt sich die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf die Verfahren des Einzelbetrieblichen Förderprogramms Landwirtschaft (EFP) aus. Dementsprechend wurde die Richtlinie des EFP zum 22. Oktober angepasst.
§ 26 Absatz 1 TierSchNutztV regelt: „Wer Schweine hält, hat sicherzustellen, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial hat, dass das Schwein untersuchen und bewegen kann und vom Schwein veränderbar ist und damit dem Erkundungsverhalten dient (...)“.

Verschiebung der Kernsperrfrist DüVO
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen
Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.
DüVo - Verschiebung der Kernsperrfrist bis 31.10. beantragen
Die aktuelle Düngeverordnung regelt in § 6 die Verbotszeiträume flüssiger Wirtschaftsdünger. In begründeten Fällen ist zudem die Möglichkeit gegeben, die bekannten Sperrzeiten um bis zu vier Wochen zu verschieben (keine Verkürzung!). Die diesjährige unbeständige Wettersituation, ausgehend von einem sehr kalten Frühjahr mit durchnässten, kaum befahrbaren Böden, führte zu einer deutlichen Verzögerung der Schnitttermine. Vorgesehene Düngungsmaßnahmen konnten dementsprechend nicht durchgeführt werden.

Mindesttätigkeit bis 15.11. erfüllen!
Laut der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen (2018) muss auf landwirtschaftlichen Flächen, die während des gesamten Kalenderjahres nicht für eine landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden (ÖVF-Flächen), eine bestimmte Mindesttätigkeit ausgeübt werden, damit die Flächen beihilfefähig sind. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Flächen bis zum 15. November gemulcht werden müssen!
Laut der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen (2018) muss auf landwirtschaftlichen Flächen, die während des gesamten Kalenderjahres nicht für eine landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden (ÖVF-Flächen), eine bestimmte Mindesttätigkeit ausgeübt werden, damit die Flächen beihilfefähig sind. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Flächen bis zum 15. November gemulcht werden müssen!

Weidetierhalter demonstrieren am Montag in Gießen
Motto: "Wir für unsere Tiere"
Aus Anlass des Treffens der vom hessischen Landwirtschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Wolf in Hessen“ am Montag, dem 25. Oktober, in der Gießener Kongresshalle sind Weidetierhalter aufgerufen, ihren Sorgen und ihrem Unmut gegen den unzulänglichen Wolfsmanagementplan des Landes Hessen Ausdruck zu verleihen. Im Rahmen eines Demonstrationszuges, der auf dem Messeparkplatz startet und mit einer Kundgebung auf dem Berliner Platz endet, werden Forderungen an die politisch Verantwortlichen artikuliert.
Motto: "Wir für unsere Tiere"
Aus Anlass des Treffens der vom hessischen Landwirtschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe „Wolf in Hessen“ am Montag, dem 25. Oktober, in der Gießener Kongresshalle sind Weidetierhalter aufgerufen, ihren Sorgen und ihrem Unmut gegen den unzulänglichen Wolfsmanagementplan des Landes Hessen Ausdruck zu verleihen. Im Rahmen eines Demonstrationszuges, der auf dem Messeparkplatz startet und mit einer Kundgebung auf dem Berliner Platz endet, werden Forderungen an die politisch Verantwortlichen artikuliert.