Angepasste FAQs
Nach Ablauf der Anmeldefrist sind laut Landwirtschaftliche Rantenbank am vergangenen Freitag die Einladungen zum Interessenbekundungsverfahren an alle registrierten Unternehmen versendet worden. Ab sofort können Antragssteller bis zum 30. April 2021 (23:59 Uhr) mit ihrer Registrierung für das Online-Portal der Rentenbank unter dem in der Einladung enthaltenen Link ihr Interesse an einer Förderung bekunden.
Nach Ablauf der Anmeldefrist sind laut Landwirtschaftliche Rantenbank am vergangenen Freitag die Einladungen zum Interessenbekundungsverfahren an alle registrierten Unternehmen versendet worden. Ab sofort können Antragssteller bis zum 30. April 2021 (23:59 Uhr) mit ihrer Registrierung für das Online-Portal der Rentenbank unter dem in der Einladung enthaltenen Link ihr Interesse an einer Förderung bekunden.

Anhörung zum Insektenschutzpaket
Berufsstand und Bauernverband äußern sich zum Bundespaket
In der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages am 19. April 2021 konnten die landwirtschaftlichen Vertreter mit Präsident Dr. Hennies, Landwirt Mayerhofer und Fachbereichsleiter Steffen Pingen, DBV, die landwirtschaftlichen Positionen zum Insektenschutzpaket gut einbringen und auf die Umsetzung der Protokollerklärung aus dem Bundeskabinett drängen
Berufsstand und Bauernverband äußern sich zum Bundespaket
In der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages am 19. April 2021 konnten die landwirtschaftlichen Vertreter mit Präsident Dr. Hennies, Landwirt Mayerhofer und Fachbereichsleiter Steffen Pingen, DBV, die landwirtschaftlichen Positionen zum Insektenschutzpaket gut einbringen und auf die Umsetzung der Protokollerklärung aus dem Bundeskabinett drängen

Coronavirus-Impfverordnung
Priorisierte Impfung in der Landwirtschaft Tätiger
In einigen Bundesländern - darunter auch Hessen - können nun bereits Personen mit einer erhöhten Priorität (Gruppe 3) einen Impftermin erhalten. Das gilt in Hessen beispielsweise für Menschen, die mindestens 60 Jahre alt sind, und den Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca akzeptieren. Daneben können auch in der Landwirtschaft Tätige zu dieser dritten Priorisierungsgruppe zählen:
Priorisierte Impfung in der Landwirtschaft Tätiger
In einigen Bundesländern - darunter auch Hessen - können nun bereits Personen mit einer erhöhten Priorität (Gruppe 3) einen Impftermin erhalten. Das gilt in Hessen beispielsweise für Menschen, die mindestens 60 Jahre alt sind, und den Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca akzeptieren. Daneben können auch in der Landwirtschaft Tätige zu dieser dritten Priorisierungsgruppe zählen:

Coronatest-Angebotspflicht für Arbeitgeber
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Mit dieser Verordnung wird zum einen deren Geltungsdauer für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, längstens bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zum anderen wird eine Pflicht des Arbeitgebers eingeführt, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal in der Woche einen Coronatest (PCR-Tests oder Anitgen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung, sog. Selbsttests) anzubieten.
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Mit dieser Verordnung wird zum einen deren Geltungsdauer für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, längstens bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zum anderen wird eine Pflicht des Arbeitgebers eingeführt, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal in der Woche einen Coronatest (PCR-Tests oder Anitgen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung, sog. Selbsttests) anzubieten.

Informationen zu den ab dem 21. April 2021 gültigen Verbringungsregelungen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht
Mit In-Kraft-Treten der Regelungen im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts zum 21. April 2021 ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Verbringungsregelungen aus dem BTV-Sperrgebiet in BTV-freie Regionen.
Mit In-Kraft-Treten der Regelungen im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts zum 21. April 2021 ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Verbringungsregelungen aus dem BTV-Sperrgebiet in BTV-freie Regionen.