Blauzungenkrankheit (BTV)

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Blauzungenkrankheit (BTV)

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Tierhaltung · Freitag 23 Apr 2021
Informationen zu den ab dem 21. April 2021 gültigen Verbringungsregelungen nach dem EU-Tiergesundheitsrecht

Mit In-Kraft-Treten der Regelungen im Rahmen des EU-Tiergesundheitsrechts zum 21. April 2021 ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Verbringungsregelungen aus dem BTV-Sperrgebiet in BTV-freie Regionen.

BTV-Restriktionsgebiete in Hessen:
Die Regionen im Regierungsbezirk Kassel, die bisher BTV-freie Regionen waren, werden mit der Veröffentlichung eines EU-Rechtsaktes zum 21.04.2021 als BTV-freie Regionen gelistet werden und damit weiterhin als BTV-frei anerkannt sein.

Die Regionen, die bisher im BTV-Sperrgebiet liegen und nach der Verordnung (EG) 1266/2007 aufgehoben werden sollen, werden von der EU-Kommission nicht zum 21.04.2021 gelistet werden. Diese Gebiete gelten demzufolge als nicht BTV-frei und auch nicht als Gebiete, die unter ein BTV-Tilgungsprogramm fallen.

Alle übrigen Regionen in Hessen verbleiben im BTV-Sperrgebiet. Für dieses Gebiet ist die Beantragung eines Tilgungsprogrammes bei der EU-Kommission in Planung.


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