
Die bisherige Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel wird
ab Donnerstag, den 15. Januar 2026 aufgehoben.
Mit der aktuellen tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 hat der Landkreis Kassel die bisher geltende
Aufstallungspflicht für Geflügel zum 15. Januar 2026 aufgehoben.
ab Donnerstag, den 15. Januar 2026 aufgehoben.
Mit der aktuellen tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung Nr. 01/2026 hat der Landkreis Kassel die bisher geltende
Aufstallungspflicht für Geflügel zum 15. Januar 2026 aufgehoben.

Ab sofort keine Aufstallungspflicht und Veranstaltungsverbote
Der Schwalm-Eder-Kreis hat die im Zusammenhang mit der Geflügelpest erlassenen Schutzmaßnahmen aufgehoben.