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Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest im Schwalm-Eder-Kreis aufgehoben

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Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest im Schwalm-Eder-Kreis aufgehoben

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Tierhaltung · Donnerstag 08 Jan 2026 · Lesezeit 1:00
Tags: GeflügelpestAufstallungspflichtTierseuchenGeflügel
Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest im Schwalm-Eder-Kreis aufgehoben
Ab sofort keine Aufstallungspflicht und Veranstaltungsverbote
Der Schwalm-Eder-Kreis hat die im Zusammenhang mit der Geflügelpest erlassenen Schutzmaßnahmen aufgehoben.

Damit entfallen im Kreisgebiet ab sofort:

  1. die Aufstallungspflicht für Geflügel,
  2. das Verbot Geflügel zu Veranstaltungen zu bringen,
  3. das Verbot der Durchführung von Geflügelveranstaltungen.

Nach erneuter Bewertung der aktuellen Seuchenlage sieht der Kreis keine Notwendigkeit mehr für die bisherigen Einschränkungen. Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter gelten damit wieder die regulären Bestimmungen.

Die Allgemeinverfügung mit der Begründung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises veröffentlicht. Weitere Informationen finden sie hier.


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