
Informationen aus dem Hessischen Bauernverband e. V. zum Thema ASP in Polen - mit Downloadmöglichkeit eines Flyers zum Thema für Reisende nach/von Polen...

Frist zur Meldung an HIT-Antibiotikadatenbank endet am 14. Juli !
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank. Bis zum 14. Juli müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, d. h. vom 1. Januar bis 30. Juni 2019, übermittelt werden. Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben, ebenso wie die in die Ferkelaufzucht eingestallten Ferkel und die Versetzungen in die Mast.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank. Bis zum 14. Juli müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, d. h. vom 1. Januar bis 30. Juni 2019, übermittelt werden. Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben, ebenso wie die in die Ferkelaufzucht eingestallten Ferkel und die Versetzungen in die Mast.

Erlass des Hess. Ministeriums veröffentlicht, Informationsveranstaltungen des Hess. Ministeriums
Wie bereits berichtet hat die Agrarministerkonferenz im September 2018 den "Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen" beschlossen. Ziel ist der schrittweise Einstieg in den Kupierverzicht.
Ab Juli 2019 ist dieser Aktionsplan auch in Hessen umzusetzen, wonach ein Tierhalter, wenn er Ferkel kupiert oder kupierte Schweine einstallt, die Unerlässlichkeit des Eingriffs für die vorgesehene Nutzung der Tiere glaubhaft darzulegen und dazu eine Tierhalter-Erklärung auszufüllen hat.
Wie bereits berichtet hat die Agrarministerkonferenz im September 2018 den "Nationalen Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen" beschlossen. Ziel ist der schrittweise Einstieg in den Kupierverzicht.
Ab Juli 2019 ist dieser Aktionsplan auch in Hessen umzusetzen, wonach ein Tierhalter, wenn er Ferkel kupiert oder kupierte Schweine einstallt, die Unerlässlichkeit des Eingriffs für die vorgesehene Nutzung der Tiere glaubhaft darzulegen und dazu eine Tierhalter-Erklärung auszufüllen hat.
Afrikanische Schweinepest kommt näher –
Bestandsmeldungen an die Tierseuchenkasse beachten
Aus gegeben Anlass weisen wir darauf hin, die Bestandsmeldungen bei der Tierseuchenkasse zu überprüfen und ggf. den aktuellen Tierzahlen anzupassen. Andernfalls drohen im Seuchenfall Abzüge oder gar ein Versagen der Leistungen!
Bestandsmeldungen an die Tierseuchenkasse beachten
Aus gegeben Anlass weisen wir darauf hin, die Bestandsmeldungen bei der Tierseuchenkasse zu überprüfen und ggf. den aktuellen Tierzahlen anzupassen. Andernfalls drohen im Seuchenfall Abzüge oder gar ein Versagen der Leistungen!
Die bis 31. Dezember 2015 geltende hundertprozentige Übernahme der Kosten für Tierkennzeichnung (Rind und Schwein) durch die Hessische Tierseuchenkasse entfällt ab dem 1. Januar 2016 aufgrund der Umsetzung der Gruppenfreistellungsverordnung der EU für den Agrarsektor, EU (VO) 702/2014.
Bis spätestens 30. April müssen alle Antibiotikabehandlungen in der QS-Antibiotika-Datenbank vorliegen (s. HBV-Info Schwein Nr. 16). Schweine haltende Betriebe verlieren andernfalls die Lieferberechtigung für das QS-System, wenn am 1. Mai 2017 kein Therapieindex in der QS-Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS.