Frist zur Meldung an HIT-Antibiotikadatenbank endet am 14. Juli !
Frist zur Meldung an
HIT-Antibiotikadatenbank endet am 14. Juli !
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Meldung Ihrer Bestandsdaten und der
Verwendung von Antibiotika an die staatliche HI-Tier Datenbank. Bis zum
14. Juli müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs
Monate, d. h. vom 1. Januar bis 30. Juni 2019, übermittelt werden.
Zukäufe, Verkäufe und Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben, ebenso wie
die in die Ferkelaufzucht eingestallten Ferkel und die Versetzungen in die Mast.
Mit der Eingabe der Arzneimittel-Abgabe und -Anwendungsbelege (AuA-Belege) in
die QS-Datenbank können Sie als Tierhalter auch Dritte, wie zum Beispiel Ihren
Tierarzt beauftragen. Beauftragen Sie in dem Fall auch QS, diese Daten an die
staatliche HIT/TAM-Datenbank zu übertragen. Wenn Sie keinen Dritten zur Eingabe
der AuA-Belege beauftragt haben, müssen Sie die Daten bis zum 14. Juli selbst in
die Datenbank eingeben.
Falls Sie im 1. Halbjahr 2019 in einem Ihrer Produktionszweige keine
Antibiotika eingesetzt haben, denken Sie bitte an die "Nichteinsatzmeldung" in
der QS-Antibiotikadatenbank Vetproof oder beauftragen Sie Ihren Tierarzt. Seit
diesem Jahr erfolgt diese "Nullmeldung" nicht mehr quartalsweise, sondern
halbjährlich.
Außerdem ist die Tierhalterversicherung abzugeben. Damit versichern Sie als
Tierhalter schriftlich, bei der Behandlung der Tiere nicht von den Anweisungen
des Tierarztes abgewichen zu sein. Sie können das Fomular im Mitgliederbereich
des www.schweine.net herunterladen.
Quelle: ISN/ISW