Stichtag 30 April: Betriebe ohne QS-Therapie-Index verlieren QS-Lieferberechtigung
Bis spätestens 30. April müssen alle Antibiotikabehandlungen in der QS-Antibiotika-Datenbank vorliegen (s. HBV-Info Schwein Nr. 16). Schweine haltende Betriebe verlieren andernfalls die Lieferberechtigung für das QS-System, wenn am 1. Mai 2017 kein Therapieindex in der QS-Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS.
Der Therapieindex kann nur berechnet werden, wenn für jedes Kalenderquartal entweder Behandlungsbelege in der Antibiotikadatenbank vorliegen oder die sog. Null-Meldung (keine Antibiotikabehandlung) vorliegt. Die Nullmeldung muss dann erfolgen, wenn keine Antibiotika abgegeben wurden. Diese Daten sind vom Betrieb oder Tierarzt bis spätestens 30. April 2017 für die Behandlungszeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 in die QS-Antibiotikadatenbank einzutragen. Eine Hilfestellung finden Sie unter www.vetproof.de/qualitype/qs-informationen.
Betriebe, die noch keine zwei vollen Kalenderquartale am QS-System teilnehmen, sind von einer solchen Liefersperre nicht betroffen.
Quelle: HBV