ASP in Polen - aktueller Stand
ASP in Polen - aktueller Stand
Aus aktuellem Anlass geben wir Informationen des Hessischen Bauernverband e. V. an Sie weiter:
Das Auftreten weiterer Fälle der ASP in Westpolen Anfang Dezember hat zu einer Erweiterung der Restriktionsgebiete geführt. Weitere Fälle wurden im Powiats Zielonogorski (sieben Fälle, acht Tiere) und Nowosolski (zwei Fälle, zwei Tiere) gemeldet. Diese Fälle sind näher an der deutschen Grenze als die bisherigen. Nach Angaben der KOM liegen diese nur noch ca. 40 km von Deutschland entfernt. Polen wurde gebeten, nähere Informationen zu den vorgesehenen Maßnahmen zu übermitteln.
Das BMEL ist zum Ausbruchsgeschehen im engen Austausch mit den polnischen Behörden, der EU-Kommission und den Bundesländern. In der kommenden Woche wird es ein Treffen von polnischen und deutschen Veterinären im Grenzgebiet geben, um Informationen auszutauschen und über das weitere Vorgehen zu beraten.
Inzwischen hat das BMEL den "Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2114 der Kommission vom 6. Dezember 2019 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten" sowie eine Karte zu den Restriktionsgebieten übersendet.
Für schweinehaltende Betriebe in Deutschland gilt, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Schweinehaltungshygiene-Verordnung strikt einzuhalten sind.
Besonders in der Weihnachtszeit reisen viele ausländische Angestellte in ihre Heimat oder erhalten Präsente von dort. Wir bitten Sie deshalb, ggf. Ihre/n Angestellten über den Flyer des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu informieren. Diesen finden Sie hier zum Download...
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf unsere Informationen zum Thema ASP aus versicherungsrechtlicher Sicht. Informationen zum Nachlesen und Ansprechpartner finden Sie hier: https://www.rbv-kurhessen.de/afrikanische-schweinepest.html