Kostenübernahme Tierkennzeichnung

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Kostenübernahme Tierkennzeichnung

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Tierhaltung · Freitag 28 Apr 2017
Tags: TierkennzeichnungTierseuchenkasse

Die bis 31. Dezember 2015 geltende hundertprozentige Übernahme der Kosten für  Tierkennzeichnung (Rind und Schwein) durch die Hessische Tierseuchenkasse  entfällt ab dem 1. Januar 2016 aufgrund der Umsetzung der  Gruppenfreistellungsverordnung der EU für den Agrarsektor, EU (VO) 702/2014.
Danach ist die Tierkennzeichnung nach Artikel 14 nur mit einer  Beihilfeintensität von 40 % beihilfefähig, sodass grundsätzlich 60 % der Kosten  vom Tierhalter getragen werden müssen.

Ausgenommen hiervon sind der Stanzanteil der Ohrmarken beim Rind, da es sich  hierbei um Tierseuchenbekämpfung handelt (Kosten werden weiterhin übernommen)  sowie die Kosten für Zuteilung, Beratung und Anzeige von Bestandsveränderungen  nach § 29 Viehverkehrsverordnung (VVVO) bis zu 1.500 €.

Aufgrund der neuen Regelung erhalten Tierhalter nun eine Rechnung über die  Kosten für die Tierkennzeichnung von der Tierseuchenkasse für die Leistungen vom  Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e.V.  (HVL). Die durch den Tierhalter selbst zu tragenden Kosten werden hier explizit  aufgeführt.

Für die Übernahme dieser Kosten als Beihilfe ist ein Generalantrag nötig. Für  das Jahr 2016 ist die Frist für den Antrag bereits abgelaufen (Informationen  durch die Tierseuchenkasse erfolgten im Jahr 2016). Für 2017 kann der Antrag auf  der Homepage der Hessischen  Tierseuchenkasse heruntergeladen werden.

Quelle: HBV


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