Kostenübernahme Tierkennzeichnung
Veröffentlicht von RBV in Tierhaltung · Freitag 28 Apr 2017
Tags: Tierkennzeichnung, Tierseuchenkasse
Tags: Tierkennzeichnung, Tierseuchenkasse
Die bis 31. Dezember 2015 geltende hundertprozentige Übernahme der Kosten für Tierkennzeichnung (Rind und Schwein) durch die Hessische Tierseuchenkasse entfällt ab dem 1. Januar 2016 aufgrund der Umsetzung der Gruppenfreistellungsverordnung der EU für den Agrarsektor, EU (VO) 702/2014.
Danach ist die Tierkennzeichnung nach Artikel 14 nur mit einer Beihilfeintensität von 40 % beihilfefähig, sodass grundsätzlich 60 % der Kosten vom Tierhalter getragen werden müssen.
Ausgenommen hiervon sind der Stanzanteil der Ohrmarken beim Rind, da es sich hierbei um Tierseuchenbekämpfung handelt (Kosten werden weiterhin übernommen) sowie die Kosten für Zuteilung, Beratung und Anzeige von Bestandsveränderungen nach § 29 Viehverkehrsverordnung (VVVO) bis zu 1.500 €.
Aufgrund der neuen Regelung erhalten Tierhalter nun eine Rechnung über die Kosten für die Tierkennzeichnung von der Tierseuchenkasse für die Leistungen vom Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e.V. (HVL). Die durch den Tierhalter selbst zu tragenden Kosten werden hier explizit aufgeführt.
Für die Übernahme dieser Kosten als Beihilfe ist ein Generalantrag nötig. Für das Jahr 2016 ist die Frist für den Antrag bereits abgelaufen (Informationen durch die Tierseuchenkasse erfolgten im Jahr 2016). Für 2017 kann der Antrag auf der Homepage der Hessischen Tierseuchenkasse heruntergeladen werden.
Quelle: HBV