
Pressemitteilung des Hessischen Bauernverband vom 16.01.2026:
Überfällige Entscheidung Weitere Schritte jetzt zügig umsetzen
Der Hessische Bauernverband (HBV) begrüßt die Entscheidung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, die zusätzlichen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten „Roten Gebieten“ vorerst auszusetzen.
Überfällige Entscheidung Weitere Schritte jetzt zügig umsetzen
Der Hessische Bauernverband (HBV) begrüßt die Entscheidung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, die zusätzlichen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten „Roten Gebieten“ vorerst auszusetzen.

Ausnahme: Trockengebiete < 550 mm Niederschlag und Ernte der Vorkultur nach dem 01. Oktober
In diesem Herbst gilt in den Roten Gebieten erstmals die Verpflichtung des Zwischenfruchtanbaus vor Sommerungen (Aussaat nach dem 01. Februar), sobald diese mineralisch oder organisch mit Stickstoff gedüngt werden sollen. Die angebauten Zwischenfrüchte dürfen nicht vor dem 15. Januar umgebrochen (gepflügt) werden. Hierbei handelt es sich um eine der sieben Pflichtmaßnahmen der Bundesdüngeverordnung in den Roten Gebieten.
In diesem Herbst gilt in den Roten Gebieten erstmals die Verpflichtung des Zwischenfruchtanbaus vor Sommerungen (Aussaat nach dem 01. Februar), sobald diese mineralisch oder organisch mit Stickstoff gedüngt werden sollen. Die angebauten Zwischenfrüchte dürfen nicht vor dem 15. Januar umgebrochen (gepflügt) werden. Hierbei handelt es sich um eine der sieben Pflichtmaßnahmen der Bundesdüngeverordnung in den Roten Gebieten.