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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Ausnahmegenehmigung für überbreite land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Ausnahmegenehmigung für überbreite land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge - Gültigkeitsdauer beachten

Aus gegeben Anlass und mit Blick auf den Start der Erntekampagne 2018 verweisen wir auf die allgemeinen Bedingungen und Auflagen für überbreite land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z. B. Mähdrescher, welche auf öffentlichen Straßen betrieben werden müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erfüllen.
RBV | 19/6/2018
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