zum 01.09.2021 wird unser langjähriger Geschäftsführer Dr. Bernd Wenck nach 25-jähriger Tätigkeit als Geschäftsführer des Regionalbauernverband Kurhessen e. V. in den Ruhestand treten.
Mit persönlichen Worten verabschiedet er sich von allen, die ihn auf diesem Weg begleitet haben.
Mit persönlichen Worten verabschiedet er sich von allen, die ihn auf diesem Weg begleitet haben.

Kartoffelbetriebe - Beteiligung CIPC- Rückstandsmonitoring 2021
HBV bittet um Beteiligung bis 31.07.2021
Die Verordnung zur Einführung eines temporären Rückstandshöchstgehalts (tRHG) von Chlorpropham ist seit Februar 2021 veröffentlicht und wird ab dem 2. September 2021 in Kraft treten. Gemäß dieser Verordnung muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Der Europäischen Kommission müssen von den europäischen Kartoffelverbänden bis zum 31. Dezember 2021 und danach bis zum 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres diese CIPC-Rückstandsgehalte in Form eines Berichtes vorlegt werden.
HBV bittet um Beteiligung bis 31.07.2021
Die Verordnung zur Einführung eines temporären Rückstandshöchstgehalts (tRHG) von Chlorpropham ist seit Februar 2021 veröffentlicht und wird ab dem 2. September 2021 in Kraft treten. Gemäß dieser Verordnung muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Der Europäischen Kommission müssen von den europäischen Kartoffelverbänden bis zum 31. Dezember 2021 und danach bis zum 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres diese CIPC-Rückstandsgehalte in Form eines Berichtes vorlegt werden.

Spendenaufruf für die Betroffenen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen
Sachspenden auch für die kommenden Monate benötigt
Sintflutartige Niederschläge haben vor allem in nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschenleben gefordert, vielen werden weiterhin vermisst. Menschen bangen um ihre Existenz und sind angesichts der Verwüstung traumatisiert. Das Leid und die Not sind unermesslich.
Sachspenden auch für die kommenden Monate benötigt
Sintflutartige Niederschläge haben vor allem in nördlichen Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Menschenleben gefordert, vielen werden weiterhin vermisst. Menschen bangen um ihre Existenz und sind angesichts der Verwüstung traumatisiert. Das Leid und die Not sind unermesslich.

HBV informiert
In Deutschland wurde erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen festgestellt. Es handelt sich jeweils um Bestände in den Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch Oderland (Brandenburg). Beide Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. In dem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße wurde das Virus bei einem verendeten Tier im Rahmen des ASP-Monitorings nachgewiesen. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes werden die 200 Tiere des Bestandes getötet und unschädlich beseitigt. Bei dem Fall im Landkreis Märkisch Oderland handelt es sich um eine Kleinsthaltung mit zwei Tieren.
In der Anlage finden Sie eine aktuelle Pressemitteilung des BMEL. Nach Aussage des BMEL besteht die Regionalisierung und damit auch die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch weiter fort, da die betroffenen Hausschweinebestände in derselben Region liegen.
In Deutschland wurde erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen festgestellt. Es handelt sich jeweils um Bestände in den Landkreisen Spree-Neiße und Märkisch Oderland (Brandenburg). Beide Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. In dem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße wurde das Virus bei einem verendeten Tier im Rahmen des ASP-Monitorings nachgewiesen. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes werden die 200 Tiere des Bestandes getötet und unschädlich beseitigt. Bei dem Fall im Landkreis Märkisch Oderland handelt es sich um eine Kleinsthaltung mit zwei Tieren.
In der Anlage finden Sie eine aktuelle Pressemitteilung des BMEL. Nach Aussage des BMEL besteht die Regionalisierung und damit auch die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch weiter fort, da die betroffenen Hausschweinebestände in derselben Region liegen.

Ausnahme: Trockengebiete < 550 mm Niederschlag und Ernte der Vorkultur nach dem 01. Oktober
In diesem Herbst gilt in den Roten Gebieten erstmals die Verpflichtung des Zwischenfruchtanbaus vor Sommerungen (Aussaat nach dem 01. Februar), sobald diese mineralisch oder organisch mit Stickstoff gedüngt werden sollen. Die angebauten Zwischenfrüchte dürfen nicht vor dem 15. Januar umgebrochen (gepflügt) werden. Hierbei handelt es sich um eine der sieben Pflichtmaßnahmen der Bundesdüngeverordnung in den Roten Gebieten.
In diesem Herbst gilt in den Roten Gebieten erstmals die Verpflichtung des Zwischenfruchtanbaus vor Sommerungen (Aussaat nach dem 01. Februar), sobald diese mineralisch oder organisch mit Stickstoff gedüngt werden sollen. Die angebauten Zwischenfrüchte dürfen nicht vor dem 15. Januar umgebrochen (gepflügt) werden. Hierbei handelt es sich um eine der sieben Pflichtmaßnahmen der Bundesdüngeverordnung in den Roten Gebieten.