CIPC Rückstandsmonitoring 2021

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CIPC Rückstandsmonitoring 2021

Regionalbauernverband Kurhessen e. V.
Veröffentlicht von RBV in Allgemein · Freitag 23 Jul 2021
Tags: RückstandsmonitoringCIPC
Kartoffelbetriebe - Beteiligung CIPC- Rückstandsmonitoring 2021
HBV bittet um Beteiligung

Die Verordnung zur Einführung eines temporären Rückstandshöchstgehalts (tRHG) von Chlorpropham ist seit Februar 2021 veröffentlicht und wird ab dem 2. September 2021 in Kraft treten. Gemäß dieser Verordnung muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Der Europäischen Kommission müssen von den europäischen Kartoffelverbänden bis zum 31. Dezember 2021 und danach bis zum 31. Dezember des jeweiligen Folgejahres diese CIPC-Rückstandsgehalte in Form eines Berichtes vorlegt werden. Zur Umsetzung der geforderten Rückstandsüberwachung haben die europäischen Kartoffelverbände einen einheitlichen Monitoringplan sowie ein entsprechendes Probeentnahmeprotokoll erarbeitet.

Um das Fortbestehen des Rückstandshöchstgehalts für CIPC von 0,4 ppm nicht zu gefährden, ist es notwendig, CIPC-Analysedaten von Kartoffeln aus Lagern, in denen in der Vergangenheit CIPC zum Einsatz kam, für das EU-Monitoring bereitzustellen.

Die UNIKA bittet, sich am Monitoring zu beteiligen, um ausreichend Datenmaterial für den Bericht vorzulegen und damit die Voraussetzungen für das Fortbestehen des temporären Rückstandshöchstgehalts zu erfüllen. Soweit Ihr Unternehmen bereit ist, sich an der Datensammlung zur Rückstandsüberwachung zu beteiligen, bittet Sie die UNIKA um das Ausfüllen des Excel-Erfassungsbogens und das Zusenden des Erfassungsbogens per Mail an info@dkhv.org bis zum 31.07.2021.

Bitte beachten Sie, dass das Fortbestehen des ab 2. September geltenden RHG von 0,4 ppm gefährdet ist, soweit der Kommission nicht ausreichend Überwachungsdaten vorgelegt werden können.

Liegen Ihnen bereits CIPC-Analysedaten aus den betrieblichen bzw. vom LEH geforderten Rückstandsüberwachungen vor, können diese für das CIPC-Rückstandsmonitoring verwendet werden, sofern die Probeentnahme gemäß Monitoringplan erfolgt ist (siehe u.a. Zusammenfassung).



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