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Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.

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Mulch- und Bearbeitungstermine von Stilllegungsflächen beachten

Für die real stillgelegten Flächen mit dem Nutzungscode 591 besteht ein Mahd- und Mulchverbot zwischen 1. April bis einschließlich 15. August. Stilllegungsflächen dürfen folglich ab dem 16. August gemulcht werden.
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