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Stillegung

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Stilllegungsflächen mulchen

Kategorie Allgemein Autor RBV Datum 22 Okt 2021
Mindesttätigkeit bis 15.11. erfüllen!

Laut der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen (2018) muss auf landwirtschaftlichen Flächen, die während des gesamten Kalenderjahres nicht für eine landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden (ÖVF-Flächen), eine bestimmte Mindesttätigkeit ausgeübt werden, damit die Flächen beihilfefähig sind. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Flächen bis zum 15. November gemulcht werden müssen!

Nutzung des Aufwuchses von Brachflächen

Kategorie Agrarantrag Autor RBV Datum 14 Jul 2015
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