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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Baumärkte in Coronazeiten

Laut dem Auslegungshinweis zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 16. Dezember 2020 ist es ausschließlich Handwerksbetrieben gestattet, Baumärkte trotz bundesweitem Lockdown zu betreten.

Einige Baumärkte im Schwalm-Eder-Kreis sehen hier selbst die Notwendigkeit und öffnen ihre Türen auch für landwirtschaftliche Betriebe. Dennoch kam es vor allem in den Regionen Homberg, Melsungen und Spangenberg immer wieder zu Problemen, vorrangig in Herkules-Baumärkten.

Der RBV Kurhessen hat sich daraufhin mit dem HMUKLV in Verbindung gesetzt, um auch Landwirtinnen und Landwirte in den Auslegungshinweis aufzunehmen. Leider konnte hier trotz erheblicher Bemühungen, auch in Richtung der Hessischen Staatskanzlei, keine zufriedenstellende Änderung herbeigeführt werden.
RBV | 15 Jan 2021
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