Agrarinvestitionsförderung mit Wirkung vom 07.10.2025
Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) ist mit Änderung der Anlage I mit Inkrafttreten zum 07.10.2025 sind der Bau sowie der Umbau von Masthähnchställen der Haltungsstufe 3 förderfähig.