
Mitgliederversammlung 2023
Vorstand einstimmig wiedergewählt
Am gestrigen Donnerstag fand die Mitgliederversammlung des Regionalbauernverbandes Kurhessen e. V. in Borken statt.
Vorstand einstimmig wiedergewählt
Am gestrigen Donnerstag fand die Mitgliederversammlung des Regionalbauernverbandes Kurhessen e. V. in Borken statt.

Ab dem Jahr 2023 werden die Agrarzahlungen nach neuen Antragsvoraussetzungen gewährt (EU-
Agrarreform). Der Regionalbauernverband Kurhessen e.V. führt daher gemeinsam mit den Fachbereichen
Landwirtschaft der Kreisverwaltungen des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Kassel mehrere In-
formationsveranstaltungen zur Agrarantragstellung 2023 durch.
Inhalte:
o GAP 2023/Antragstellung 2023
EU-Agrarförderung ab 2023 (Umverteilungs-, Junglandwirte-, Eco Schemes-Prämien, …)
Konditionalitäten-Gesetz & GLÖZ-Auflagen (unproduktive Flächen, Fruchtartenwechsel, …)
Eco Schemes (Blühflächen, vielfältige Fruchtfolge, Altgrasstreifen, …)
o Agrarumweltprogramm 2023 (HALM 2, Vereinbarkeit Eco Schemes-Prämien, …)
Agrarreform). Der Regionalbauernverband Kurhessen e.V. führt daher gemeinsam mit den Fachbereichen
Landwirtschaft der Kreisverwaltungen des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Kassel mehrere In-
formationsveranstaltungen zur Agrarantragstellung 2023 durch.
Inhalte:
o GAP 2023/Antragstellung 2023
EU-Agrarförderung ab 2023 (Umverteilungs-, Junglandwirte-, Eco Schemes-Prämien, …)
Konditionalitäten-Gesetz & GLÖZ-Auflagen (unproduktive Flächen, Fruchtartenwechsel, …)
Eco Schemes (Blühflächen, vielfältige Fruchtfolge, Altgrasstreifen, …)
o Agrarumweltprogramm 2023 (HALM 2, Vereinbarkeit Eco Schemes-Prämien, …)

Zur diesjährigen Mitgliederversammlung laden wir alle Mitglieder des Regionalbauernverbandes
Kurhessen e.V.
am Donnerstag, den 30.03.2023,
um 19.00 Uhr in das „Hotel am Stadtpark“/Bürgerhaus in Borken
Europa-Platz 3, 34582 Borken
recht herzlich ein.
Kurhessen e.V.
am Donnerstag, den 30.03.2023,
um 19.00 Uhr in das „Hotel am Stadtpark“/Bürgerhaus in Borken
Europa-Platz 3, 34582 Borken
recht herzlich ein.

Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e. V. lädt alle Mitglieder des Verbandes ein zur Mitgliederversammlung am Dienstag, 28. März 2023 um 19:00 Uhr in Antrifttal.

120 landwirtschaftliche Berufs- und Technikerschüler aus den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Kassel und Schwalm-Eder trafen sich am 14. Februar zum gemeinsamen Berufswettbewerb in Fritzlar.
Unter dem Motto „Mit Herz und Hand – smart fürs Land“ lud die Deutsche Landjugend zum diesjährigen, bundesweiten Berufswettbewerb. Beim Kreisentscheid in Fritzlar am vergangenen Dienstag verglichen 120 junge Landwirtschaftsschüler der Reichspräsident Friedrich-Ebert-Schule sowie der zweijährigen Fachschule für Agrarwirtschaft Fritzlar ihr Können.
Unter dem Motto „Mit Herz und Hand – smart fürs Land“ lud die Deutsche Landjugend zum diesjährigen, bundesweiten Berufswettbewerb. Beim Kreisentscheid in Fritzlar am vergangenen Dienstag verglichen 120 junge Landwirtschaftsschüler der Reichspräsident Friedrich-Ebert-Schule sowie der zweijährigen Fachschule für Agrarwirtschaft Fritzlar ihr Können.

Umbruch von ÖVF-Zwischenfrüchten in 2023
Nach einem Erlass des HMUKLV können bereits seit 2017 Anträge auf vorzeitige Einarbeitung des Aufwuchses von ÖVF-Zwischenfrüchten (vor dem 16. Februar) gestellt werden.
Vorzeitige Umbrüche dürfen wichtigen Belangen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes dabei nicht entgegenstehen und kamen bisher in Hessen ausschließlich für klimatisch begünstigte Regionen in Betracht. In diesen gibt es nach dem 15. Februar üblicherweise keine Frostperioden, die bei überfrorenem Boden eine Bearbeitung mit geringen Strukturschäden ermöglichen. Bei den Genehmigungen handelt es sich um Einzelfallgenehmigungen und eine vorzeitige Einarbeitung ist frühestens ab dem 15.01.2023 zulässig.
Nach einem Erlass des HMUKLV können bereits seit 2017 Anträge auf vorzeitige Einarbeitung des Aufwuchses von ÖVF-Zwischenfrüchten (vor dem 16. Februar) gestellt werden.
Vorzeitige Umbrüche dürfen wichtigen Belangen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes dabei nicht entgegenstehen und kamen bisher in Hessen ausschließlich für klimatisch begünstigte Regionen in Betracht. In diesen gibt es nach dem 15. Februar üblicherweise keine Frostperioden, die bei überfrorenem Boden eine Bearbeitung mit geringen Strukturschäden ermöglichen. Bei den Genehmigungen handelt es sich um Einzelfallgenehmigungen und eine vorzeitige Einarbeitung ist frühestens ab dem 15.01.2023 zulässig.