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Blog - Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

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Regionalbauernverband Kurhessen e. V.

Regionalbauernverband
Kurhessen e. V.
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Gemeinsam mit dem

• Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (HVL)
• HBV Landwirtschaftliche Unternehmensberatung, Kassel
• und dem Serviceteam Alsfeld

laden wir Sie zu einer Fachtagung zu dem o. g. Thema

am Mittwoch, 31.05.2017, um 13.00 Uhr
in die „Kirchberger Jausenstation“, Rieder Str. 6c,
34305 Niedenstein-Kirchberg

recht herzlich ein.

Mäh kein Reh!

Kategorie Ernte Autor RBV Datum 18 Mai 2017
Jungtiere vom Wild leben jedes Jahr zur Zeit der Mahd von Grünland und Energiepflanzen gefährlich. Rollt das Mähwerk an wird Kitz & Co das instinktive Verhalten „Ducken und Tarnen“ zum Verhängnis. Technische Helfer, wie Beschallungseinrichtungen oder Infrarotsensoren am Mähwerk beziehungsweise Schlepper, sind alleine nicht zuverlässig genug und verursachen Kosten. Die Hessische Landjugend stellt ein kostenloses Infopaket bereit, mit dem Sie kostenneutral und effektiv Wild- und deine Nutztiere schützen können.

Wettbewerb Agrar Familie 2017

Kategorie Allgemein Autor RBV Datum 18 Mai 2017
Bauernfamilien leisten viel, nicht nur auf dem eigenen Hof. Das will der Wettbewerb „Agrar-Familie“ honorieren, der unter anderem vom LW Hessenbauer ausgeschrieben wird.
Haben Sie Interesse mitzumachen? Es winken 12 000 Euro für die engagierteste Bauernfamilie, die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 22. Mai.

Sozialwahl 2017

Kategorie Sozialversicherung Autor RBV Datum 18 Mai 2017
Aufruf zur Sozialwahl 2017: Nur wer wählt kann mitbestimmen!

Seit Ende April werden die Wahlunterlagen zur diesjährigen Sozialwahl an die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) verschickt. Bei der Sozialwahl wird über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entschieden.

Nachbau bis 30.06.2017 melden

Kategorie Allgemein Autor RBV Datum 02 Mai 2017
SAATGUT-TREUHANDVERWALTUNGS GMBH
Nachbau bis 30.06.2017 melden
Erklärungen für Herbst 2016 / Frühjahr 2017 abgeben
In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2016/Frühjahr 2017. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30.06.2017 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2017.
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