Sozialwahl 2017
Aufruf zur Sozialwahl 2017: Nur wer wählt kann mitbestimmen!
[image:image-2]Seit Ende April werden die Wahlunterlagen zur diesjährigen Sozialwahl an die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) verschickt. Bei der Sozialwahl wird über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entschieden.
Bis zum 31. Mai 2017 muss der angekreuzte Stimmzettel gemeinsam mit dem Wahlausweis beim Wahlausschuss der SVLFG in Berlin angekommen sein. Die ausgefüllten Wahlunterlagen sind also spätestens am 29. Mai 2017 abzuschicken! Nur dann ist die Stimme gültig.
Den vollständigen Wahlaufruf finden Sie unter http://www.hessischerbauernverband.de/sozialwahlen-2017
(Quelle: HBV)